Platz:
2865
in:
2019
Betrifft das Gelände Killesberghöhe/Quartiersplatz. Dort ist für die Stadt Stuttgart eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen betreffend ein
Gehrrecht für die Allgemeinheit und andere.
Die betroffenen Gehwegflächen werden von der beauftragten Verwaltung von den Eigentümern mit hohem Kostenaufwand gereinigt.
Für die Stadt Stuttgart besteht nach Auffassung vieler Eigentümer eine Beteiligungspflicht an den Reinigungs- und Kosten für die Beleuchtung, zumal weit mehr Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger/Besucher als Bewohner die Wege nutzen.
Auch im Auftrag mit freundlichen Grüßen
G.Kofler
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