Platz:
419
in:
2019
Lärmschutz ist nicht nur das Einrichten von verkehrsberuhigten Zonen, sondern auch der wünschenswerte Ausschluss von Fahrzeugen, die von Bauart her als unnötig laut erachtet werden, oder bedingt durch die Fahrweise des Fahrers. Einführung einer stadtweiten zulässigen Maximallautstärke und Aussprechen von Einfahrverboten.
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