Die Stadt hat dort auf dem Gehweg entlang des Neckars Radverkehr als gemischten Fußgänger/Radverkehr eingeführt. Wer aus der Stadtbahn kommt und zur Altstadt Cannstatt möchte, muss über die Fußgängerampel ca. 40 Meter diesen Weg benutzen. Die Sicht Richtung Wilhelmsbrücke ist durch Bäume eingeschränkt. Es gibt keine Warnhinweise weder für Fußgänger noch für Radfahrer um gefährliche Situationen zu vermeiden. Zudem weist der Weg über knapp 5m an der Wilhelmsbrücke nicht die für Rad/Fußgängermischverkehr vorgeschriebene Mindestbreite auf, ist also eigentlich illegal. Es sind Warnschilder aufzustellen. Besser noch: der Weg wird mit Markierung getrennt und der Radfahrer fährt neckarseitig, dann ist die Kollisionsgehfahr an der Fußgängerampel minimiert.
Fußgängersicherheit Haltestelle Rosensteinbrücke Richtung Wilhelmsbrücke sicherstellen
Platz:
1413
in:
2019
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