Nr. 52151 | von: Gast | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Wirtschaft | Wirkung: kostenneutral Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis (nur gut):98weniger gut: -205gut: 98Meine Stimme: keine Platz: 2871in: 2019Kein Gewerbebetrieb (Schlosserei) im Mischgebiet (Lärm/CO2/Verkehrsbehinderungen/Konflikte mit Nachbarn...), sondern nur im vorhandenen Industriegebiet! Kommentare 5 Kommentare lesen SDWAN | 11.02.19 Warum heißt es wohl "Mischgebiet" und nicht "reines Wohngebiet"? Und überhaupt: Was haben Sie gegen das CO2? HeslachRulez | 12.02.19 Nachfrage: Was ist die Alternative zu nem Gewerbegebiet? Wohnraum sollte, auch in einem Mischgebiet, deutlich Vorrang haben. Wenn kein Wohnraum als Alternative in absehbarer Zeit realistisch ist seh ich aber nichts was in einem Mischgebiet gegen Gewerbe spricht, Wohnraumnahe Arbeitsplätze sind an sich doch sehr zu begrüßen (insgesamt weniger Pendler, weniger Verkehr, weniger CO2). HeslachRulez | 12.02.19 Meinte natürlich Gewerbebetrieb (Schlosserei), nicht Gewerbegebiet :) scorpi13 | 18.03.19 Mischgebiet sagt doch schon alles aus: Gewerbe und Wohnen pons66 | 23.03.19 Schlossereien sind bauplanungsrechtlich in einem Mischgebiet nicht zulässig, da diese das Wohnen wesentlich stören. Mischgebiete dienen gemäß § 6 Absatz 1 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bei typisierender Betrachtung sind Schlossereien regelmäßig geeignet, das Wohnen wesentlich zu stören. Ferner wird nach § 15 Absatz 1 BauNVO aufgrund des Gebots der Rücksichtnahme eine Zulassung nicht möglich sein (insbesondere § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3). Daher müssen Schlossereien mit Blick auf den Störgrad mindestens in ein uneingeschränktes Gewerbegebiet untergebracht werden. Nur bei atypischem Betrieb oder einer Befreiung nach § 31 BauGB durch den Gemeinderat wäre es möglich, eine Schlosserei in einem Mischgebiet unterzubringen. Allerdings muss der Gebietserhaltungsanspruch der Nachbarschaft (Drittschutz) berücksichtigt werden. Soll heißen, das Mischgebiet darf nicht zu einem Gewerbegebiet kippen.
SDWAN | 11.02.19 Warum heißt es wohl "Mischgebiet" und nicht "reines Wohngebiet"? Und überhaupt: Was haben Sie gegen das CO2?
HeslachRulez | 12.02.19 Nachfrage: Was ist die Alternative zu nem Gewerbegebiet? Wohnraum sollte, auch in einem Mischgebiet, deutlich Vorrang haben. Wenn kein Wohnraum als Alternative in absehbarer Zeit realistisch ist seh ich aber nichts was in einem Mischgebiet gegen Gewerbe spricht, Wohnraumnahe Arbeitsplätze sind an sich doch sehr zu begrüßen (insgesamt weniger Pendler, weniger Verkehr, weniger CO2).
pons66 | 23.03.19 Schlossereien sind bauplanungsrechtlich in einem Mischgebiet nicht zulässig, da diese das Wohnen wesentlich stören. Mischgebiete dienen gemäß § 6 Absatz 1 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bei typisierender Betrachtung sind Schlossereien regelmäßig geeignet, das Wohnen wesentlich zu stören. Ferner wird nach § 15 Absatz 1 BauNVO aufgrund des Gebots der Rücksichtnahme eine Zulassung nicht möglich sein (insbesondere § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3). Daher müssen Schlossereien mit Blick auf den Störgrad mindestens in ein uneingeschränktes Gewerbegebiet untergebracht werden. Nur bei atypischem Betrieb oder einer Befreiung nach § 31 BauGB durch den Gemeinderat wäre es möglich, eine Schlosserei in einem Mischgebiet unterzubringen. Allerdings muss der Gebietserhaltungsanspruch der Nachbarschaft (Drittschutz) berücksichtigt werden. Soll heißen, das Mischgebiet darf nicht zu einem Gewerbegebiet kippen.
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