Platz:
1121
in:
2019
Die Aufzüge an Bahnhöfen und Haltestellen sind oft dermaßen klein, dass man mit Fahrrad fast nicht hineinkommt und die Tür noch schließen kann. Es ist bei Neueinrichtung derartiger Aufzüge auf eine ausreichende Mindestgröße zu achten. Barrierefreiheit ist sonst nur eine Mogelpackung. Die jeweiligen Betreiber (DB etc.) sind dahingehend zu verpflichten.
Kommentare