Platz:
2349
in:
2019
Bei Feinstaubalarm greift das Betriebsverbot für Komfortkamine am Vorabend des Feinstaubalarmtages; die "Bitte, das Auto stehen zu lassen" wird erst für Mitternacht (ab 24.00 Uhr) ausgesprochen. Beim Ende des Feinstaubalarms, ist die Nutzung der Komfortkamine widerum erst ab 24.00 Uhr gestattet.
Ich bitte darum, den Start des Betriebsverbots an die Verkehrsempfehlung zu koppeln und das Ende am Vorabend, 18.00 Uhr, anzusetzen.
Kommentare