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2416
in:
2019
Stuttgart hat zu wenig Sozialwohnungen. Um den Hartz-IV-Empfängern einen kleinen Vorteil zu verschaffen, sollte die Vergabe von Miet-Berechtigungsscheinen angedacht werden. Damit hätten Hartz-IV-Empfänger gegenüber anderen ein Erstzugriffsrecht bei frei werdenden Sozialwohnungen. Begründung: Viele betroffene Familien müssen zu fünft oder sechst in einer Zwei-Zimmer-Wohnung hausen, das ist ein unerträglicher Zustand. "Normale" Wohnungen können sich die Hartz-IV-Empfänger gar nicht leisten. Normalverdiener bieten für eine Sozialwohnung in der Regel eine höhere Mietzahlung an, um ihre Chancen auf die Wohnung zu erhöhen.
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