Platz:
2464
in:
2013
Die rechte Straßenseite des Güglingweg von Gebäude 31 bis Ende Güglingweg - gegenüber Gebäude 46 - zur Wohnbebauung auszuweisen. Der Güglingweg ist linksseitig bereits bebaut und da die Straße, bis auf den rechten Gehweg, ausgebaut ist, bietet sich eine Wohnbebauung direkt an.
Gemeinderat prüft:
nein
Kommentare