Platz:
2824
in:
2019
Birken und Haselnusssträucher schädigen während der Blütezeit durch ihren Pollen viele Menschen, die darauf allergisch reagieren und krank werden. Diese Gehölze sind weder ökologisch wertvoll noch selten und stehen daher nicht unter Naturschutz oder auf der Roten Liste. Das städtische Garten-, Friedhofs- und Forstamt sollte deshalb in seinem Zuständigkeitsbereich alle Birken und Haselnusssträucher fällen. Im Vergleich mit den kostspieligen Maßnahmen zur Verringerung des Feinstaubs und der Stickoxide in der Luft ließe sich so mit geringen Kosten die Luftqualität wesentlich verbessern.
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