Fassadenbegrünung, Bäume und die Bepflanzung von Hinterhöfen sind ökologisch wert- und sinnvoll.
Allerdings werden Eigentümergemeinschaften in der dicht bebauten Innenstadt, die nicht Parkplätze, sondern Grün (Bäume, Fassadenbegrünung) auf ihrem Grundstück erhalten mit Schadensersatzklagen der umliegenden Hauseigentümer überzogen. Jede notwendige Rohrsanierung wird den Pflanzen angelastet mit der Konsequenz, dass diese entfernt werden sollen, um weitere Schäden zu vermeiden – ökologischer Irrsinn, aber für eine Eigentümergemeinschaft kann dies an die wirtschaftliche Belastungsgrenze gehen.
Hier wünschen wir Unterstützung der Stadt, um die wertvollen alten Bäume und Pflanzen in Privatbesitz (Bienenweide, Nistplatz für Vögel und Grüne Lunge für alle umgebenden Häuser) bei eventueller notwendigen Kanalsanierungen erhalten zu können. An anderer Stelle wird viel Geld für die Schaffung neuer Grünflächen ausgegeben, hier geht es um den Erhalt von bestehenden, großen Bäumen und Pflanzen. Ansonsten: Tabula rasa. Die Fällgenehmigung für Bäume, die eigentlich unter die Baumschutz-Satzung fallen, ist in einem solchen Fall nämlich (leider) gar kein Problem.
Finanzielle Unterstützung der Stadt zur Erhaltung von Bäumen in Privateigentum
Platz:
1277
in:
2019
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