Platz:
444
in:
2019
Wohnmobile und SUVs sind keine Fahrzeuge für den Stadtverkehr. Für sie sollten keine Anwohnerparkausweise ausgegeben werden, da es sich bei Wohnmobilen meist um Zweit- oder Drittfahrzeuge handelt. Dafür sollte ein Stellplatz außerhalb der Parkzonen angemietet werden müssen.
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