Hallenbäder Öffnungszeiten nicht einschränken

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

784
weniger gut: -54
gut: 784
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2019

Keine Einschränkung bei den Öffnungszeiten der Bäder für die Allgemeinheit

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Die vorgeschlagene Reduzierung von öffentlichen Nutzungszeiten zu Gunsten von Schulen und Vereinen entsprechend des Bäderentwicklungsplans 2030 hat der Gemeinderat bereits vorab mehrheitlich abgelehnt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 wurden die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Wasserfläche und an Belegungszeiten für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an den derzeitigen Hallenbad-Standorten der Bäderbetriebe Stuttgart (inkl. Hallenbad Untertürkheim) untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Vereine und Schulen einen Mehrbedarf an Zeiten haben.

Eine mittel- bis langfristige Möglichkeit zur Abdeckung des ermittelten Mehrbedarfs an Zeiten für Schulen und Vereine wäre durch den Anbau eines Kurs- bzw. Lehrschwimmbeckens (wo baulich/technisch möglich) denkbar oder durch das Bereithalten von mehr Zeiten.

Um aber zeitnah die Belegungszeiten für Schulen und Vereine zu erhöhen, besteht nur die Möglichkeit, die Öffnungszeiten für die öffentliche Nutzung zu verringern. Mit den vorhandenen Wasserflächen bei den Bäderbetrieben Stuttgart ist derzeit anders keine Erhöhung der Wasserzeiten für die Schulen/Vereine und damit auch kein schnelles zusätzliches Angebot für Schwimmkurse möglich.

Daher wurde eine idealtypische Nutzungsvariante erstellt, welche auch aus personalwirtschaftlicher Sicht und den damit verbundenen gesetzlichen/tarifrechtlichen Vorgaben für den notwendigen Personaleinsatz im Einklang steht.

Am 31. Januar 2019 wurde im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung für alle 23 Stuttgarter Bezirksbeiräte im Kursaal in Bad Cannstatt das Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept der Stuttgarter Hallenbäder vorgestellt, welches ein Bestandteil des Bäderentwicklungsplans 2030 ist. Dieser Vorschlag sieht vor, die Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit einzuschränken, um den erhöhten Bedarf der Vereine und Schulen zeitnah decken zu können.

Die gewünschte Diskussion in den Gremien und der Öffentlichkeit wurde angeschoben und ist noch im Gange. Den Bäderbetrieben liegen aktuell die meisten Rückmeldungen aus den Bezirksbeiräten mit Fragen, Vorschlägen, Wünschen und ergänzenden Anträgen vor. Außerdem haben uns zahlreiche Zuschriften aus der Bürgerschaft bzw. von Nutzern der Bäder erreicht. Alle eingegangenen und die noch folgenden Vorschläge und Wünsche werden gesammelt und auf Umsetzbarkeit geprüft. Dem Bäderausschuss werden wir dann im Rahmen einer Ergänzungsvorlage die Rückmeldungen aus den Bezirken mitteilen sowie die endgültigen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit vorschlagen.

Der Bäderausschuss wird sich im Sommer 2019 wieder mit der Thematik befassen.

Kommentare

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Das sollte ein verständliches hygienisches Grundrecht sein, weil sogar viele Menschen keine andere Möglichkeit zum Duschen etc. haben, aufgrund der deutschen Armutsquote. Einige Menschen haben die Möglichkeit dieses Angebot zu nutzen, weil Sie ohne Sanitäre Anlagen leben müssen, teils wegen Abstellung von Gas/Wasser/Strom wegen des realen Nichtbezahlenkönnens von NK. Oder sollen die alle in den Neckar gehen?

Stuttgart sollte nicht zu einer "Nichtschwimmerstadt" werden.

Sportler sollten nicht dazu gezwungen werden sich an Vereine und deren Trainingszeiten/-methoden binden zu müssen!

Verbesserung der Mögichkeiten für Schulen und Vereine sind ein berechtigstes Anliegen, sollten aber nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Alle Hallenbäder sollten weiterhin und an jedem Tag der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.