Laut StVO ist es verboten, bei einem parkenden Fahrzeug den Motor laufen zu lassen. Leider interessiert das viele Leute nicht. Es läuft der Motor eines parkenden Kfz (egal ob Diesel oder Benziner, PKW, Fernbus oder LKW), während man am EC-Schalter Geld abhebt, im Auto sitzt und mit dem Handy spielt, im Winter die Scheiben freikratzt oder in der Mittagspause im Fahrzeug isst. Da eine "Erziehung" leider oft nur über den Geldbeutel funktioniert, sollte die Stadt Stuttgart eine Sondergebühr einführen, die "weh tut", z.B. 50 € oder mehr und dies publizieren.
Berechtigt zum Verhängen der Gebühr sind Politessen, Polizisten oder andere vergleichbare Personen. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgesehen und stattdessen eine mündliche Verwarnung ausgesprochen werden. Zudem können begründete Ausnahmen beschlossen werden, z.B. Taxis bei besonderer Kälte oder Hitze sowie Rettungsfahrzeuge während des Bereitschaftsdiensts.
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