Nr. 53266 | von: Gast | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Abfalleimer | Wirkung: kostenneutral Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis (nur gut):632weniger gut: -39gut: 632Meine Stimme: keine Platz: 257in: 2019Alle Gastronomiebetriebe, die to-go-Getränke oder -Speisen in Wegwerfgeschirr anbieten, sollten verpflichtet werden, einen Außenabfalleimer aufzustellen, für dessen Leerung sie zuständig sind. Kommentare 4 Kommentare lesen pdv | 18.02.19 Das ist bereits seit langem so. Mels | 10.03.19 Ich frage mich immer wieder, warum anhand der Verpackung erkennbare Gastronomie-Betriebe nicht für die Beseitigung ihrer Abfälle zur Kasse gebeten werden können. Theaterpassage/Oberer Schlossgarten: Warum müssen die Schnellrestaurants (von Moderation geändert) nicht für die Beseitigung ihres Mülls sorgen? Michael Köstler | 16.03.19 Ist schon so ... aber die Entsorgung passiert leider meißt später, in Bereichen ausserhalb der Zuständigkeit dieser Geschäfte. AXLZuff | 22.03.19 Ist nicht so, to-Go wird mit 7% besteuert der Verzehr In-Gastro mit 19%
Mels | 10.03.19 Ich frage mich immer wieder, warum anhand der Verpackung erkennbare Gastronomie-Betriebe nicht für die Beseitigung ihrer Abfälle zur Kasse gebeten werden können. Theaterpassage/Oberer Schlossgarten: Warum müssen die Schnellrestaurants (von Moderation geändert) nicht für die Beseitigung ihres Mülls sorgen?
Michael Köstler | 16.03.19 Ist schon so ... aber die Entsorgung passiert leider meißt später, in Bereichen ausserhalb der Zuständigkeit dieser Geschäfte.
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