Das Parkverbot soll zwischen 18 und 7 Uhr gelten sowie samstags ab 14 Uhr sowie sonntags den ganzen Tag.
Hintergrund ist der, dass zunehmend den Bewohnern die Parkplätze weggenommen werden. Es ist den Gewerbetreibenden zuzumuten, dass sie, wenn sie nicht über genügend Firmenparkplätze verfügen, Stellplätze außerhalb anmieten oder auf das Gewerbegebiet ausweichen. Da es sich überwiegend um Dieselfahrzeuge handelt, hat dies zusätzlich den Nebeneffekt, die Feinstaubbelastung in den Wohngebieten zumindest ein wenig einzudämmen.
Logischerweise soll das Verbot nicht gelten, wenn die Fahrzeuge bei einem Einsatz sind, wie z.B. der Gas-Wasser-Notdienst. Entsprechende Schilder hinter der Windschutzscheibe vermeiden falsche Bußgelder.
Kategorie Einnahme aufgrund der Bußgelder
Parkverbot für gewerbliche Transporter und LKWs in allen Gebieten, die nicht ausschließlich Industriegebiet sind
Platz:
1188
in:
2019
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