Platz:
1605
in:
2019
Meine Frau und ich haben uns letzten Jahres für die Förderung eines kompakten E-Lastenrades beworben, des sämtliche Kriterien der definierten Förderrichtlinie erfüllte. Leider wurde unser Antrag mit der politischen Begründung, dass dieses Rad nicht weithin sichtbar als Lastenrad wahrgenommen würde, abgelehnt. Ich beantrage, dass 1. alle Förderanträge, die mit dieser Begründung abgelehnt wurden, rückwirkend genehmigt werden. Und 2. dass bei künftigen Förderungen die offiziell verabschiedeten und schriftlich formulierten Kriterien auch tatsächlich gelten.
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