Platz:
1156
in:
2019
Dauerparker die über Monate hinweg den öffentlichen Parkraum mit ihren Privatfahrzeugen (Auto, Roller, Motorräder) belegen und diese nicht bewegen sollten mit einem Bußgeld belegt werden. Öffentlicher Parkraum gehört der Allgemeinheit und nicht einzelnen Anwohner. Leider wird dies immer mehr zu einem "Kavaliersdelikt".
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