Obwohl der Neckardamm auf Höhe Austraße bis zur Aubrücke seit über einem Jahr nur für Fußgänger und radelnden Kindern unter 8 in Begleitung der Erziehungsberechtigten vorenthalten ist, radeln zahlreiche Radler/innen wissentlich und unwissentlich auf diesem munter weiter. Teilweise entstehen brenzliche Situationen, da die Radfahrer/innen oftmals mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind. Die Stadt ist angehalten den Radweg, der immerhin eine Hauptradroute der Stadt Stuttgart darstellt und teuer erstellt wurde, besser auszuschildern, zu bewerben und sicherer zu machen, ggf. auch durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn, die erheblich von PKWs und LKWs frequentiert wird und oftmals von PKW Fahrern, die zwischen den Blitzanlagen stark beschleunigen, missbraucht wird. Zusätzliche Poller in gewissen Abständen, die den Radweg besser von der Fahrspur abgrenzen, könnten installiert werden. Ebenfalls müssen die Zufahrten zum Radweg vom Neckardamm aus besser beschildert sein, damit die Radfahrer/innen unweigerlich bemerken, dass sie auf den Radweg auffahren müssen und nichts auf dem Neckardamm verloren haben. Dieser ist Fußgängern, wandernden Familien mit Kindern und Fußgängern mit Hunden vorbehalten.