1. Die Stadt Stuttgart verpflichtet alle Veranstalter, die städtische Räume für Veranstaltungen nützen, oder Zuschüsse für Veranstaltungen bekommen, sobald der Eintrittspreis über einen Unkostenbeitag von € 10.- hinausgeht, kostenlose VVS-Nutzung in der Eintrittskarte zu integrieren.
2. Der Easy Ticket Service als „Eigenbetrieb“ der Stadt wird verpflichtet alle Eintrittskarten inkl. VVS-Nutzung anzubieten. 3. Die Stadt Stuttgart nimmt Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg auf mit dem Ziel, dass bei allen Veranstaltungen in der Innenstadt von Stuttgart in Orten, die das Land verwaltet ebenfalls immer die VVS-Nutzung Teil des Eintrittspreises ist.
(Dass die Jazz Open und andere Veranstaltungen auf dem Schlossplatz trotz hoher Eintrittspreise keine VVS-Nutzung beinhalten widerspricht den dem Ansinnen der Stadt Stuttgart den öffentlichen Nahverkehr zu fördern).
VVS-Nutzung bei Veranstaltungen einführen
Platz:
122
in:
2019