Platz:
1885
in:
2019
Studenten, die für wichtige Post (Wahlscheine, Post von Behörden etc.) und aus Gründen des sozialen Umfelds den Erstwohnsitz in Stuttgart beibehalten wollen, aber an den Wochenenden und in den Semesterferien nur das kleine Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern in Stuttgart mitbewohnen, als Zweitwohnsitz jedoch nur ein kleines Uniwohnheimzimmer haben, werden mit der Luxussteuer Zweitwohnungssteuer abgestraft. Das ist vollkommen unangemessen und unverhältnismäßig beurteilt. Bitte abändern. Es sollten wirklich nur 2 Wohnungen besteuert werden.
Einordnung in kostenneutral, da es die Kategorie "geringere Einnahmen" nicht gibt.
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