Ackerrandstreifen einhalten oder anlegen

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

88
weniger gut: -123
gut: 88
Meine Stimme: keine
Platz: 
2070
in: 
2013

Die Ackerflächen reichen in Weilimdorf meist bis etwa 50 Zentimeter an die Wege heran, oft wird bis direkt an den Weg umgepflügt, der Weg total verdreckt. Ist nicht 1 Meter der Grenzabstand? Wenn ja, muss zumindest dieser eingehalten werden.

Besser wäre es, den Abstand auf 3 Meter auszudehnen; wie das geht und aussieht, kann man an Beispielen aus Zazenhausen nachlesen. Vorteile für Natur und Mensch sind erlebbar. Auch Probleme mit Hunden werden entschärft. Das ganze Gebiet gewinnt.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Ein altbekanntes Problem: Landwirte pflügen teilweise sogar den Unterbau des Weges heraus und versuchen Oberflächen auf den Weg abzuleiten; der Weg verschlammt und wird zerstört: Gegenmaßnahme könnte in den Problembereichen eine Ankündigung sein, dass in zwei Monaten mit einem Gräter eine Entwässerungsmulde zu Lasten der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen hergestellt wird, wenn die Landwirte das nicht selbst übernehmen. Meist tun das die Landwirte dann, um zu vermeiden, dass Steine und "Unkraut" in ihren Acker eingetragen wird.

3 Meter muß nicht sein, aber früher gab es noch einen natürlichen Feldrein, dieser liess auch noch einer Natur Möglichkeiten zur entfaltung, was heutzutage leider alles untergepflügt wird und auch noch Ärger mit den Landwirten hervorruft, da die Hundebesitzer schon gar nicht mehr wissen, wo sie mit ihren Vierbeinern noch hinsollen da alles nur noch zugepflastert wird.