Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Regulierung des Spielrechts und der Spottwetten obliegen, unabhängig von baunutzungsrechtlichen oder stadtplanerischen Gesichtspunkten, dem Landesgesetzgeber.
Durch die Ratifizierung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags und das Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes soll der bisher nur ungenügend geregelte Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden.
Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.
Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.
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