Platz:
2133
in:
2013
Städtische Ämter und Behörden sollten mit so viel Personal und Sachmitteln ausgestattet sein, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können. Derzeit können nicht einmal staatsanwaltlich bestätigte Verstöße gegen das Arten- und Biotopschutzrecht geahndet werden.
Gemeinderat prüft:
nein
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