Stopp des Ausverkaufs öffentlichen Raums an Investoren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

478
weniger gut: -120
gut: 478
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2013

Immobilienspekulation = öffentlicher Raum wird zur Ware
Geht es für unsere Stadt um Wohlstand? Oder eher um den Wohlstand der großen Baukonzerne und Investoren? Wem gehört die Stadt? Dank Herrn Schuster gleicht unsere Stadt inzwischen einem löchrigen Käse. Man kann den Eindruck gewinnen, dass er keine Gelegenheit ausgelassen hat, die Stadtkasse optisch aufzuhübschen, indem er bleibende Werte zu barer Münze gemacht hat, die ja bekanntlich der Inflation unterliegt.
Wohin man schaut, verdrängen seelenlose Betonbauten für Gewerbetreibende - mit ein wenig Wohnraum für Wohlhabende - das einst gewachsene Stadtbild. Mit den z. B. von ECE geplanten Megaeinkaufszentren wird dann auch noch zusätzlich Kaufkraft vom etablierten Einzelhandel in der Stuttgarter Innenstadt abgezogen und dafür zusätzlicher Autoverkehr in den Stuttgarter Kessel gebracht. Dem Interesse der Stuttgarter Bürger ist mit einer solchen Stadtentwicklungsplanung ein Bärendienst erwiesen.
Öffentlicher Raum, der von Privatwirtschaft gestaltet wird, zeichnet sich durch ein Hausrecht statt durch Bürgerrechte aus!
Für Investoren und Spekulanten wird der Denkmalschutz in seinem eigentlichen Sinne mit Füßen getreten.
Ursprünglich sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Sie sind das Gedächtnis einer Stadt, machen ihre Persönlichkeit, ihre Atmosphäre aus.
Durch das Verwaltungsreformgesetz 2004, das den Denkmalschutz degradierte, wurde er zu einer politischen und sachfremden Einflüssen ausgesetzten, einer beliebig verfügbaren Sache. Denkmäler sind seither Objekte, die fast ausschließlich unter ökonomischen und tagespolitischen Aspekten betrachtet werden. Der Abrissbirne wird es immer leichter gemacht.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Verluste der Stadt nicht noch größer werden!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Durch die Verwaltungsreform 2004 haben die Stadtkreise und Großen Kreisstädte in ihren Unteren Denkmalschutzbehörden zu Lasten der Landesbehörden eher eine Stärkung erfahren. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Stuttgart beurteilt beantragte Veränderungen an den etwa 4.500 Kulturdenkmalen unserer Stadt grundsätzlich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und keinesfalls nach ökonomischen und tagespolitischen Aspekten.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Mittelpunkt der Meinungsäußerung steht der Vorwurf, dass bei größeren gewerblichen Investitionsvorhaben die öffentlichen Belange, allen voran der öffentliche Raum und der Denkmalschutz, negativ berührt werden. Als Beispiel wird das Einkaufszentrum Milaneo angeführt. Ein konkreter haushaltsrelevanter Vorschlag wird nicht unterbreitet.

Für die meisten größeren innerstädtischen gewerblichen Investitionsprojekte ist ein spezifischer Bebauungsplan unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt worden. Im Mittelpunkt des Bebauungsplanes steht die gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und miteinander. Widerstreitende Interessen sind gerade bei größeren Bauvorhaben charakteristisch. Sie werden jeweils vom Gemeinderat abgewogen.

Der erfolgte Abwägungsprozess ist auch im zeitlichen Kontext zu sehen. Für das zitierte Einkaufszentrum Milaneo fand dieser vor etwa 10 bis 15 Jahren statt. In den letzten Jahren hat ein politischer Neubewertungsprozess zu diesem Vorhaben stattgefunden. Das großdimensionierte Einkaufszentrum wird inzwischen mehrheitlich als nicht stadtverträglich eingestuft. Trotzdem war eine Baugenehmigung zu erteilen, da zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung der rechtsverbindliche Bebauungsplan nicht verändert werden konnte.

Inzwischen besteht in der Landeshauptstadt Stuttgart ein spezifisches Baulandmodell (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM), das verbindlich festlegt, unter welchen Voraussetzungen neues Planungsrecht geschaffen wird. Das seit zwei Jahren in Anwendung befindliche Instrumentarium legt für Innenentwicklungsvorhaben, die eines neuen Planungsrechts bedürfen, verbindliche und transparente Regelungen für eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung fest. Die Sicherung von Kontingenten für die Wohnungsbauförderung (und zwar in den Planungsgebieten selbst oder in unmittelbarer Umgebung), die Schaffung einer Wohnquote u. a. für innerstädtische Vorhaben und die Refinanzierung vor allem infrastruktureller Lasten stehen im Vordergrund. Darüber hinaus werden verbindliche städtebauliche, grünordnerische und energetische Mindeststandards festgelegt. Es handelt sich um Maßgaben zur baulichen Dichte, zur Nutzungsmischung, zur Schaffung lebendiger Wohnumfelder und quartiersbezogener „grüner Kerne“, zur Straßenraumgestaltung und Begrünung von Baukörpern, Dächern und Stellplatzanlagen sowie zum Klimaschutz.

Kommentare

4 Kommentare lesen

...was von Ex-OB Schuster übrig blieb:"Letz Putz", das war wirklich im Nachhinein gesehen das Beste seiner Ideen.

Den Stadtplanern mögen die Ohren klingeln bei diesem Vorschlag.
In Stuttgart muss in den nächsten Jahren viel Verletztes verarztet werden.

Einerseits beschweren sich alle, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart gibt, aber andererseits schimpfen viele auf die "bösen Investoren" die zusätzlichen Wohnraum schaffen. Wie passt das denn bitte zusammen?
Auch wenn die neuen Wohnungen im gehobenen Preissegment sind, entspannt sich durch zusätzlichen Wohnraum allgemein die Situation in Stuttgart, so dass es insgesamt mehr günstigere Wohnungen geben wird, da sich etwas einfachere Wohnungen nicht mehr zu völlig überzogenen Preisen vermieten lassen, wenn das Angebot größer ist.

Ich stimme Ihrer Problemanalyse 100-prozentig zu, aber ich kann hier keinen konkreten Lösungsvorschlag für das Problem erkennen. Hier beim Bürgerhaushalt geht es doch darum, wofür die Stadt künftig Geld ausgeben soll. Das müsste doch konkret benannt werden.