Platz:
2748
in:
2013
Hunde können nur artgerecht gehalten werden wenn sie auch die Möglichkeit haben ohne Leine zu laufen, zu rennen und mit anderen Hunden zu spielen.
Die Kommune ist laut dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet genügend Flächen für freilaufende Hunde auszuweisen. Diese sollten für die Hundebesitzer fussläufig zu erreichen sein.
Gemeinderat prüft:
nein
Kommentare