Residenzpflicht für städtische Angestellte einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

96
weniger gut: -212
gut: 96
Meine Stimme: keine
Platz: 
2757
in: 
2013

Die Stadt Stuttgart soll für ihre Beschäftigten eine Residenzpflicht einführen (insbesondere ab den höheren Vergütungsgruppen von Führungskräften, zB ab EG12).

1) die höhere Erwerbssteuer höherer Einkommen käme dann auch der (Gehalt zahlenden) Stadt Stuttgart zugute, und nicht den Kommunen des Speckgürtels außerhalb. (>finanzieller Nutzen)

2) viele Verkehrsbewegungen durch tägliches Ein- und Auspendeln könnten vermieden werden. (>Umweltnutzen)

3) die im eigenen Lebensraum zu erwartenden Arbeitsergebnisse können aufgrund eigener Betroffenheit zu besseren Resultaten führen. Es ist ein gewaltiger (Motivations)-Unterschied, wenn man mit seinen Arbeitsergebnissen tagtäglich konfrontiert ist, als wenn man ein immer hässlicher werdendes Stuttgart nach Feierabend (gleichgültig) hinter sich lassen kann. (>Qualitätssteigerung)

4) selbstverständlich muss persönliche Vorteilsnahme durch entsprechende Kontrollmaßnahmen ausgeschlossen werden.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Das ist ein absolut lebensfremder Vorschlag. Es wäre anmaßend, wenn man Menschen hinsichtlich der Wahl des Wohnortes bevormunden würde. Selbst wenn jemand bei der Stadt Stuttgart als Führungskraft beschäftigt ist, können persönliche Umstände jemanden zwingen, den Wohnsitz eben nicht in Stuttgart zu haben.

Ich glaube, dass dies ganz unmöglich ist, zudem wir in Stuttgart ohnehin zu wenig Wohnungen haben. Viele Menschen, die sich in Stuttgart um eine Stelle bewerben, wohnen im Umland, die werden auch nicht gleich eine Wohnung hier finden.

Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist aber wohl so schwer zu realisieren.
Eher ist es wohl möglich bei der Neueinstellung Stuttgarter zu bevorzugen oder wie in anderen Städten der EU, den Umzug nach Stuttgart nahezulegen. Personaltechnisch kann dies als Einstellungsbedingung gefordert werden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verwirklicht werden muss.
Alternativ kann der Mitarbeiter dann auch seinen Wohnsitz in Stuttgart anmelden und woanders leben. Zumindst würden dann die Mittel dorthin fließen, wo sie gebraucht, verwendet und notwendig sind.