Regelmäßig sieht man Autofahrer vor einer Fahrbahnausbuchtung mit einem Baum, Glascontainer etc. in "zweiter" Reihe parken, z.B. Liststraße.
Man parkt so voll auf der Fahrbahn, meist mit eingeklapptem Außenspiegel, damit er nicht abgerissen wird. Die Handy-Nr. liegt auf dem Armaturenbrett sichtbar bereit, damit ein evtl. Abschleppen rechtlich erschwert wird.
Die Polizei ist wohl dagegen machtlos, da es für den parkenden Autofahrer ja "nur" die 1. erste Reihe ist, da er nicht vor einem anderen Fahrzeugt parkt und das Parken so offenbar legal ist und nicht bestraft werden kann. Strafbar ist nur, wenn die Fahrbahnbreite dadurch zu schmal würde.
Ich empfehle das 2.Reiheparken im Bußgeldkatalog zu erweitern, um diese Unsitte und Rücksichtslosigkeit abzustellen und dann ggf. durch Strafzettel eine Einnahmequelle für die Stadt zu erhalten.
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