Verkehrsüberwachung umsetzen

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
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Thema: 
Verkehrskontrolle
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

368
weniger gut: -154
gut: 368
Meine Stimme: keine
Platz: 
1173
in: 
2021

2010 wurde das LKW-Fahrverbot (über 3,5 t) in Zuffenhausen des Lärmminderungsplans von 2003 (theoretisch) umgesetzt. Dies betrifft u.a. ein Teilstück der Adestraße von etwa 300 Meter Länge, das für LKW von mehr als 3,5 t - mit Ausnahme von Anliegern - gesperrt ist. Ein Anliegen der LKW in dem gesperrten Teilstück liegt nur in Ausnahmefällen (z.B. die Anlieferung von Heizöl zu einem der Anwohner/innen) vor. Seit dieser Zeit fahren jedoch täglich etwa 70 LKW - auch ohne ein Anliegen im Sinne der StVO - durch das gesperrte Teilstück, so dass das Ziel des Lärmminderungsplans in keinster Weise (praktisch) realisiert wurde und die Lärmbelastung gerade in diesem Bereich für die Anwohner/innen weiterhin besteht. Hilfe kann aus meiner Sicht hier nur eine konsequente Überwachung des Durchfahrtverbots sicherstellen. Da dies durch die zuständige Polizeibehörde verständlicherweise nicht realisiert werden kann, könnte die Installation einer modernen Überwachungskamera Abhilfe schaffen. Die Anschaffungskosten von etwa 90.000,- € würden sich aufgrund eines Bußgelds in Höhe von 100,- € bei Missachtung des Durchfahrtverbots innerhalb kürzester Zeit (900 LKWs) amortisieren.

Kommentare

4 Kommentare lesen

LKW-Durchfahrtsverbt gibt es auch in Stammheim. Keiner kontrolliert. Guter Vorschlag, bin dafür!

Und es gibt ein LKW-Nachtfahrverbot in der Schwieberdinger Straße, das ebenfalls immer wieder missachtet wird. Die Schwieberdinger Straße ist auch Tempo 40-Zone, auch da halten sich zu wenige dran. Beides wollte immer wieder kontrolliert werden.

Sorry.. Überwachungskameras greifen in die Grundrechte der Bürger ein. Das sollte wo überall möglich vermieden werden.

Ich wüsste auch nicht, warum ein Blitzer, der ab einer gewissen Fahrzeuggröße anschlägt, nicht reichen soll. Müsste halt im Einzelfall geprüft werden, ob ggf. eine Ausnahme vorlag. Ist bei einer Überwachungskamera aber nicht anders. Das mit der Amortisation ist fraglich, weil im Idealfall die Maßnahme ja zur Einhaltung des Verbots führt, womit keine Bußgelder eingenommen würden. Trotzdem sinnvoll und notwendig.