2010 wurde das LKW-Fahrverbot (über 3,5 t) in Zuffenhausen des Lärmminderungsplans von 2003 (theoretisch) umgesetzt. Dies betrifft u.a. ein Teilstück der Adestraße von etwa 300 Meter Länge, das für LKW von mehr als 3,5 t - mit Ausnahme von Anliegern - gesperrt ist. Ein Anliegen der LKW in dem gesperrten Teilstück liegt nur in Ausnahmefällen (z.B. die Anlieferung von Heizöl zu einem der Anwohner/innen) vor. Seit dieser Zeit fahren jedoch täglich etwa 70 LKW - auch ohne ein Anliegen im Sinne der StVO - durch das gesperrte Teilstück, so dass das Ziel des Lärmminderungsplans in keinster Weise (praktisch) realisiert wurde und die Lärmbelastung gerade in diesem Bereich für die Anwohner/innen weiterhin besteht. Hilfe kann aus meiner Sicht hier nur eine konsequente Überwachung des Durchfahrtverbots sicherstellen. Da dies durch die zuständige Polizeibehörde verständlicherweise nicht realisiert werden kann, könnte die Installation einer modernen Überwachungskamera Abhilfe schaffen. Die Anschaffungskosten von etwa 90.000,- € würden sich aufgrund eines Bußgelds in Höhe von 100,- € bei Missachtung des Durchfahrtverbots innerhalb kürzester Zeit (900 LKWs) amortisieren.
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