Anpassung Baustaffel VO an LBO Bebauungspläne müssen überarbeitet werden. Teilweise bestehen Vorgaben für die zuständigen Behörden Baurechtsamt und Planungsamt aus den 1930er Jahren und älter. Die Genehmigung von Ausbau und Erweiterung aus dem Bestand sind für die Eigentümer aussichtslos, wenn die zugrunde liegenden Vorgaben nicht den Erfordernissen angepasst werden. Diese Aufgabe wird mangels Personal in den Behörden in unverantwortlicher Weise nicht durchgeführt. Die Schaffung von Wohnraum aus dem Bestand ist nahezu aussichtslos, da die zuständigen Ämter auf weiterhin gültige Rechtsgrundlagen verweisen. Es scheitert sowohl an einer modernen Anpassung an die gültige Bauordnung wie auch an fachlicher Personalausstattung. Es fehlt an einer gewollten Veränderung seitens der Verantwortlichen. Ich beantrage ein klares Bekenntnis zur Anpassung der LBO auf Stuttgarter Quartiere und die auskömmliche Ausstattung mit Personal um diese Umsetzung mittelfristig umzusetzen.
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