Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Darbietung von Livemusik oder das Abspielen von Musik im Außenbereich muss genehmigt sein, wofür die Stadtverwaltung zuständig ist.
Für die Gaststätte „German-American Soul Snack“ wurde entsprechend der baurechtlich zulässigen Nutzung der Betrieb als Imbiss mit Verzehrfläche im Freien genehmigt.
Weil das Betriebsgrundstück baurechtlich im Außenbereich liegt, darf eine vollwertige Gaststätte jedoch nicht errichtet werden. Unter den gegenwärtigen rechtlichen Voraussetzungen ist die Genehmigung eines Gaststättenbetriebs mit regelmäßigen Musik- oder Livemusikdarbietungen daher nicht möglich.