Kirchenaustrittsgebühr abschaffen (für Religionsfreiheit)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

570
weniger gut: -200
gut: 570
Meine Stimme: keine
Platz: 
392
in: 
2021

Um aus einer Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr von 45 Euro bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.

Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" eine abstruse Besonderheit, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft werden. Die Verwaltungskosten könnten mit den der Kirche zustehenden Kirchensteuer verrechnet werden, damit wäre es für die Stadt kostenneutral.

Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Zur aktuellen Gebühr in Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/311136/1/chrg/301

Kommentare

15 Kommentare lesen

Die immer noch viel zu große Verbindung von Staat und Kirche ist generell unschön und angesichts der steigenden Kirchenaustritte kaum noch zu rechtfertigen. Ich habe mich seinerzeit auch darüber geärgert, bei meinem Kirchenaustritt auch noch dafür zahlen zu müssen, und dann auch noch so viel statt einer kleinen Bearbeitungsgebühr von vielleicht 5,- Euro. Deshalb kann ich diesen Vorschlag sehr unterstützen - als kleine Vorbereitung vielleicht auch für die endgültige Trennung zwischen Staat und Kirche.

Der Leviathan greift einem halt bei jeder Gelegenheit in die Tasche. Schaut mal, wieviel uns für einen neuen Personalausweis abgeknöpft wird!

Finde ich gut. Die Gebühr ist überzogen. Ein Brief an das jeweilige Kirchenamt wäre die bessere Alternative. Die haben vorher Kirchsnsteuer bekommen, dann können sie auch den kleinen Aufwand des Austritts bearbeiten (sas geht sicher sowieso digital).

Dafür zahlt man ja auch keine Aufnahmegebühren.

@hardyman: Das wäre ja noch schöner - Aufnahmegebühren, wenn man das (als Baby) noch nicht einmal selbst entscheiden kann!

Guter Vorschlag, es ist besonders ärgerlich das Alle Steuerzahler - auch nicht Christen - jährlich derzeit 534 Millionen für Kirchenenteignungen seit 1803 Zahlen.

Die Steuern / Gebühren etc. werden auch zum Erhalt der Kirchengebäude eingesetzt, und diese sind in Deutschland eben sehr häufig eine eher weltliche Touristenattraktion und maßgebend für das Stadtbild.
Ulmer Münster, Kölner Dom, Hamburger Michel, Münchner Frauenkirche, Freiburger Münster, Berliner Kaiser Wilhelm Gedächtniskirche, usw. usw.

Da diese Gebäude nur für sehr wenige Menschen als religiöser Ort dienen, sondern eher als Attraktion, sind die Steuern und Gebühren durchaus gerechtfertigt.

Gebühren für den Austritt aus einem Verein, dem man gar nicht willentlich und auch noch minderjährig beigetreten ist, sind eine Unverschämtheit.

Diese Gebühr gehört schon lange abgeschafft. Ich bin nie gefragt geworden, ob ich Mitglied werden will, wieso dann auch noch zahlen, wenn ich die Mitgliedschaft kündigen will?

Wir haben uns leider daran gewöhnt, dass für fast jede Handreichung des Staates eine Gebühr verlangt wird. Also ist diese spezielle Gebühr letzen Endes nur konsequent.
Vielleicht sollten wir darüber diskutieren, dass Dienstleistungen des Staates für uns als Steuerzahler
grundsätzlich kostenlos sein sollten?

Betrachten Sie doch die 45,00€ als Investition in die Zukunft und schon sieht die Welt freundlicher aus.

Alternative 1: 45,00€ sparen und weiter Kirchensteuer zahlen.
Alternative 2: 45,00€ investieren und in Zukunft wesentlich mehr sparen.

@Flibo Holen Sie sich doch die Gebühren von Ihren damaligen gesetzlichen Vertretern , die diese Entscheidung getroffen haben, zurück. Wenn diese nicht mehr leben, verrechnen Sie es mit dem erhaltenen Erbe.

Luxusprobleme.

Die Gebühr ist frech.

@ Lauer
auf den Punkt gebracht!

Was wäre wenn die Gebühr bei 500.000,00 EUR wäre? Dann wären die meisten jungen Menschen für immer im Kirchensteuersystem gefangen. So etwas darf kein Geld kosten.

Herr Bauer, was für ein abstruser, an den Haaren herbeigezogener Vergleich.

Zum besseren Verständnis für Sie, möchte ich Lothar Matthäus zitieren: "Wäre, wäre Fahrradkette".