Leerstand sanierungsbedürftiger Häuser beenden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

706
weniger gut: -136
gut: 706
Meine Stimme: keine
Platz: 
147
in: 
2021

Es gibt in Stuttgart selbst in guten Lagen (z.B. S-Süd) alte Häuser, die jahrelang leerstehen und verfallen. Ich fände es toll, wenn die Stadt Stuttgart hier als Vermittler zwischen den Besitzern und privaten (nicht gewerblichen) Kaufinteressenten auftreten könnte - mit folgenden Auflagen:
- Verkäufer müssen in einer vorgegebenen Zeit entweder selbst sanieren (und vermieten) oder verkaufen
- Wert der Immobilie wird von städtischen Sachverständigen ermittelt und gilt für den Verkauf (so dass nicht der übliche Wucher ensteht)
- Käufer gehen eine Sanierungsverpflichtung nach KfW-Standards ein (ggfs. Auflage, dies mit in Stuttgart besteuerten Unternehmen zu tun)
- Ggfs. kann die Stadt die Immobilien auch an Baugemeinschaften vergeben, so dass mit der Sanierung Einfamilienhäuser/Villen zu Mehrfamilienhäusern umgewidmet werden können (Angbot auf der Kontaktbörse Baugemeinschaften)
Vorteile: Der Markt an Kauf-Immobilien wächst, Gewerbesteuereinnahmen durch die Sanierungsaufträge, es werden neue Formen selbstorganisierten, gemeinschaftlichen Wohnens möglich

Kommentare

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Na, wenn da mal nicht jemand ein Auge auf ein Objekt geworfen hat, das er entweder nicht bekommt (weil es nicht zum Verkauf steht) oder das ihm zu teuer ist...

... leerstehende bzw. verfallende Immobilien dürften Einzelfälle sein, zB Erbengemeinschaften. Das rechtfertigt keine pauschalen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Und wieso durch den Verkauf einer Immobilie neue Formen (welche eigentlich?) Des Wohnens entstehen werden, bleibt rätselhafte. Süffisant, dass durch Fremdorganisation der Immobilie Das Wohnen dann selbstorganisiert sein soll ;))))

von den " Einzelfällen" kann ich aus dem Stand mindestens fünf Häuser in direkter Umgebung nennen, die teilweise seit über 30 !! Jahren leerstehen.
Hier wäre eine Vermittlung der Stadt durchaus wertvoll, noch immer gilt schließlich "Eigentum verpflichtet "

Seit 20 Jahren kassiert die Stadtverwaltung jedes Jahr die Grundsteuer für eine leerstehende, unbewohnbare, durch Hausschwamm und Altlasten verseuchte, Doppelhaushälfte in der Nöllenstraße 8. Während die Eigentümerin selbst woanders zur Miete wohnen muss.
Weil die Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte, Himmerreichstraße 15, sich darin wohl fühlen, sieht die Stadtverwaltung keinen Handlungsbedarf.
Auch wenn der Eingentümer der unbewohnbaren Hälfte gerne bauen/ verkaufen würde, sind ihm wegen der anderen Partei die Hände gebunden.
Wer daran noch Zweifel hat, kann beide städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet: Botnang 1-Franz Schubert Straße jeder Zeit besichtigen.

haha.
höre schon das geschrei von enteignung und kommunismus.
der markt regelt so was in der regel nicht...

Es gab mal den Ausspruch "Eigentum verpflichtet" und Gemeinwohl sollte vor Individualwohl stehen.

Zu "Gemeinwohl sollte vor Individualwohl stehen" -
Regelmäßig lehnt das zuständige Baurechtsamt die eigenen Verpflichtungen zur Beseitigungsanordnung den Eigentümern zu erlassen ab, verweigert die Ortsbesichtigung, verschiebt den Anzeigenden auf Zivilrechtsweg gegen die Nachbarn.
Nachdem das LG im Verlauf von 9 Jahren Zivilverfahrensdauer nach Kenntnisnahme von 6 kostspieligen Sachverständigengutachten die Hintergrenzer zur Beseitigung deren baufälligen Grenzgiebelaußenwand unter "Vorbehalt der Erteilung der Baugenehmigung" verurteilt hat, erklärte das Baurechtsamt deren Beseitigung, einschl. Fundament für baugenehmigungsfreie Instandsetzungsmaßnahme, das bestandskräftige Zivilurteil und dessen SV-Gutachten für sich unverbindlich. Damit machte das Baurechtsamt das Zivilurteil in Ersatzvornahme nicht vollstreckbar.
Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Verwaltungsgericht bilden lediglich den verlängerten Arm der Behörde. Der Gang bis zum VGH misslang ebenso. Der VGH BW nahm dem anwaltlichen Vertreter des Baurechtsamts sogar dessen Behauptung „das Nichteingreifen der Behörde geschehe im öffentlichen Interesse des Sanierungsgebiets“ für wahr ab.
Trotz Verurteilung ihrer Hintergrenzer musste die Klägerin 65 % der Rechtsstreitkosten tragen. Zusammen mit Kosten der öffentlich-baurechtlichen Verfahren entstand ihr ein Vermögensschaden, der für Beseitigung der eigenen Haushälfte im Jahre 2004 (Anzeige am 8.08.2004) drei Mal ermöglicht hätte. Wenn das Baurechtsamt sich an seine gesetzlichen Obliegenheitspflichten gehalten hätte.
Es versteht sich von selbst, dass die Klägerin der Instandsetzung der nachbarlichen baufälligen Grenzgiebelaußenwand von ihrem Grundstück aus, damit deren Einbauküche auf der Rückwand erhalten bleibt, widersetzt.
Da der Baubürgermeister gegen unzählige Beschwerden über Verhalten seiner Behörden blind und taub ist, „Daher bleiben die ärgerlichen Altfälle erhalten."

hier werden Einzelfälle und Privatschicksale diskutiert die bestimmt schlimm sind aber hier diskutiert nicht zielführend sind und nur von "umsetzbaren" Bürgerhaushalt Vorschlägen ablenken... Zum Vorschlag Eigentum verpflichtet - ja zum instandhalten aber weder zum vermieten noch zum verkaufen...
Außerdem wird einem das instandhalten in Stuttgart auch wirklich nicht so einfach gemacht

@Pilger ihr Anliegen klingt echt böse und ihre sehe ihre Kommentare bei so vielen Vorschlägen aber bitte mal überlegen ob das wirklich der richtige Ort ist um Aufmerksamkeit zu erregen.

Zum einen geht es hier seit 20 Jahren um wissentliche Verseuchung von mehreren Grundstücken im Zentrum von Botnang durch Begünstigung der Ausbreitung von Hausschwammbefall seitens des Baurechtsamts durch Aufrechterhalten der städtebaulichen Missstände auf einem Grundstück von 132 qm.
Es geht hier zum anderen noch um – vom Amt für Stadtplanung und Wohnen festgestellten krebserregenden - Altlasten auf drei - an einander grenzenden - Grundstücken und Untätigkeit dessen, billigende Inkaufnahme der Gesundheitsgefährdung aller Bewohner und Besucher deren, da es "keinen Einfluss auf das Baurechtsamt habe";
Es geht mir zwar um die Beendigung des 20 Jahre langen Leerstands meines Gebäudes, die Verweigerung des Baubürgermeisters Pätzold, Architekten, die Beseitigung städtebaulicher Missstände im Sanierungsgebiet Botnang 1 Franz Schubert Straße zu Chefs- Sache zu erklären, entsprechende Anordnungen zu erlassen, schadet dagegen der Allgemeinheit erheblich.
Schließlich waren bisher auch alle Gelben Karten und Beschwerden für die Katz.