Zebrastreifen erstellen in Birkach-Mitte, Birkheckenstr. Ecke Riedenberger Buckel

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Stadtbezirk: 
Birkach
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Thema: 
Fußgängerüberweg
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

316
weniger gut: -127
gut: 316
Meine Stimme: keine
Platz: 
1458
in: 
2021

Birkach-Mitte, Ecke Birkheckenstraße/ Riedenberger Buckel - hier muss dringend ein Zebrastreifen installiert werden. Die Autos, die Richtung Mittlere Filderstraße abbiegen, geben oft kein Signal, aber auch Fußgänger besonders Kinder sind oft unaufmerksam.

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Birkach begrüßt die Prüfung einer Querungshilfe.

Kommentare

4 Kommentare lesen

Kann ich nur unterstützen, es kommt dort oft zu gefährlichen Situationen da vielen Autofahrern offenbar nicht bewusst ist, dass querende Fußgänger hier "Vorfahrt" haben! Obwohl man dies schon in der Fahrschule lernt: wenn man abbiegt, haben Fußgänger, die die Straße queren, Vorrang! Daher ist wohl (leider) ein Zebrastreifen von Nöten, um Autofahrer darauf hinzuweisen. Und nein, ich bin kein Autohasser, ganz im Gegenteil fahre ich sehr gerne Auto, bin aber oft entsetzt, wie sich viele Autofahrer verhalten und welche rudimentären Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung offenbar vielen nicht (mehr) geläufig sind...

Kann ich mich als leidenschaftlicher Radler nur anschließen, wenn ich erlebe, wie Fußgänger:innen oft mit Dankbarkeit reagieren, wenn ich einfach nur die Regeln einhalte, kann ich daraus nur schließen, dass es viele Radler:innen wohl nicht tun. Eingehalten werden allerdings eher Ampeln.

Straßenverkehrsordnung §9 Abbiegen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
"(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."

Da § 9 StVO an dieser Stelle eindeutig ist, wird die StVO hier keinen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) erlauben. Die Stelle ist aber durch die Kombination aus hohem Fußgängeraufkommen (darunte viele Kinder), der Lage in der Kurve und der ein schnelles Abbiegen aus Richtung Welfenstraße begünstigenden Fahrbahngestaltung sehr kritisch. Hier sind bauliche Maßnahmen, z. B. in Form eines durchgehenden aufgepflasterten Gehwegs wünschenswert.