Unabhängig von der Pandemie und den damit noch weiter erschwerten Bedingungen für Kulturschaffende, Clubs, Bars, etc. sollte im Bereich der Innenstadt eine Förderung des Nachtlebens stattfinden, um dessen Erhalt und auch Wachstum zu gewährleisten.
Es wird vorgeschlagen das Beschwerden wegen Ruhestörung in diesem Bereich nicht länger als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Und wenn nicht für die ganze Woche, dann zumindest von Donnerstagabend bis Montagmorgen.
Um bei Konflikten ausgelöst durch Lärm allen gerecht zu werden, wird die Einrichtung eines Fördertopfs vorgeschlagen. Bei Konflikten zwischen den Parteien soll zukünftig nicht mehr die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig sein, sondern eine Vermittlungsstelle angesiedelt beim Nachtbürgermeister.
Diese nimmt dann bei entsprechenden Voraussetzungen (z. B. nicht für neu zugezogene Anwohner, und bei unverändertem Betriebsablauf der Kulturschaffenden oder neuer Betrieb an dieser Stelle, etc.) ihre Funktion als Vermittlungsstelle auf, führt ggf. Lärmmessungen durch und erstellt entsprechende Gutachten bzw. Empfehlungen, in deren Nachgang dann Fördergelder für z. B. bauliche Lärmschutzmaßnahmen aber auch Umzugsmaßnahmen für beiden Seiten bereit gestellt werden können.
Wenn z. B. ein Anwohner sich durch entsprechenden Lärm belästigt fühlt, dieser jedoch bereits seit vor seinem Einzug und anhaltend in unveränderter Weise besteht, dann sollte die Partei bzw. Lokalität (auch bei anderem Vorpächter der Lokalität) geschützt werden welche "zu erst da war".
Des weiteren müssen Vermieter bzw. Eigentümer über die sich veränderte Situation in der Innenstadt in Kenntnis gesetzt und diese in die Pflicht genommen werden bei Neuvermietungen oder Veräußerung einer Immobilie die neuen Parteien hierrüber zu informieren.
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