Stellungnahme der Verwaltung:
Die Uferzone am ostseitigen Ufer zwischen Bad Cannstatt und Untertürkheim ist von der Bundesstraße B10/B14 geprägt. Die Fahrbahnen liegen teilweise unmittelbar an der Böschungsoberkante des Neckarufers. Zwischen Böschungsoberkante und Fahrbahnrand besteht nicht einmal ausreichend Platz, um einen angemessen breiten Radweg zu trassieren. Die Böschungen des Neckars unterhalb der Böschungsoberkante müssen von baulichen Anlagen freigehalten werden, um den Hochwasserabfluss des Neckars nicht zu behindern. Insofern sind hier die gestalterischen Spielräume außerordentlich stark eingeschränkt.
Zukünftig ist vorgesehen, die geplante Radschnellverbindung von Esslingen kommend am Ostufer des Neckars zu trassieren. Während dieses Ufer vorwiegend dem Verkehr dienlich ist (B10/B14 sowie die künftige Radschnellverbindung), soll das westseitige Ufer aufgewertet und insbesondere für Fußgänger attraktiv gestaltet werden (Projekt Wasenufer und Wasenquerung aus dem Handlungsprogramm "Erlebnisraum Neckar - ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss").
Nachdem die Entscheidung über die Trassierung der Radschnellverbindung getroffen wurde, soll nun die Planung der Radschnellverbindung sowie einer begleitenden Fußwegeverbindung angegangen werden. Dabei sollen auch Fußwege in der Böschung sowie die fußläufige Anbindung der Uferflächen bei Frieda´s Pier Berücksichtigung finden, auch wenn hier wegen dem erforderlichen Hochwasserabfluss die Gestaltungsspielräume stark eingeschränkt sind. Für erste Planungsschritte zur Verbesserung der fußläufigen Verbindung stehen Planungsmittel bereit. Umfangreiche Uferumgestaltungen wie angeregt, sind aus oben genannten Gründen nicht möglich.
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