Linksabbiege- und einbiegeverbot in Polizeisiedlung, Böblinger Str.316/318 und 344/346 aufheben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
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Thema: 
Verkehrsberuhigung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

149
weniger gut: -140
gut: 149
Meine Stimme: keine
Platz: 
2113
in: 
2021

Das Verbot verursacht für alle Bewohner der Polizeisiedlung (Böblinger Str.312 bis 350) beträchtliche Umwegfahrten, sowohl bei der Anfahrt als auch bei der Abfahrt. Die nächsten möglichen Wendepunkte sind nördlich an der Haltestelle Vogelrain und südlich am Waldeck (dort mit Überquerung der Hauptradroute 1). Das Verbot stammt aus einer Zeit, in der die Böblinger Straße ein höheres Verkehrsaufkommen hatte. Heute würde eine einfache Vorfahrtsregelung, wie eine Lückenampel (Grünanforderung per Schleife) genügen.

Einzige bauliche Maßnahme wäre die Entfernung der Mitteltrennung in der Böblinger Straße. Die Gleisüberfahrt ist davon nicht betroffen; sie wird jetzt schon mit Ampel geregelt. Optional wäre ein Rückbau der vorhandenen Abbiegespuren möglich. In diesem Fall sollte eine Be-/Entladezone auf der Abbiegespur vor dem Gebäude 318 eingerichtet werden; diese Stelle wird jetzt schon von Liefer-Lkw genutzt, die nicht in die Siedlung einfahren können. Des weiteren wäre optional die ergänzende Einrichtung einer Fußgängerquerung über die Böblinger Straße an einem oder an beiden Abbiegeknoten, um einen direkten Zugang zum Radweg bzw. zum Fußweg am Nesenbach herzustellen.

Kommentare

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Sehr sinnvoll. Jeder PKW-Anwohner und -Besucher fährt jeweils 1 km Umweg. Auch hier könnte man einiges an Schadstoffen und CO2 reduzieren, es summiert sich...
Eine Fußgänger-/Radüberquerung zw. Böblinger Str. 316 und 318 würde nicht nur den Anwohner*innen nützen, die gerne den offiziellen Radweg auf der anderen Seite benutzen würden, sondern auch den zunehmenden MTB-Fahrern, die vom Waldweg an dieser Stelle herunterkommen und dann den Fußgängerweg auf der Polizeisiedlungsseite benutzen...