Das Amt für Stadtplanung und Erneuerung bzw. das Amt für Stadtplanung und Wohnen unisono mit dem Baurechtsamt und dem Baubürgermeister Peter Pätzold zwingen die bau-sanierungswillige Eigentümerin, das streitbefangene Grundstück privat zu verkaufen.
Da die eine schwammbefallene, durch Altlasten verseuche Doppelhaushälfte auf Immobilienmarkt praktisch nicht verkauft werden kann, wenn die zweite Doppelhaushälfte mit fehlender horizontalen Feuchtigkeitssperre, kapillar aufsteigender Erdfeuchte mit hergeleiteten toxischen Schimmelpilzen vom Baurechtsamt erhalten bleiben muss, solange deren Eigentümer sich darin wohl fühlen.
Hinzu kommt der gesetzliche Verkaufsverbot im Sanierungsgebiet Botnang 1 Franz Schubert Straße, der der Stadtverwaltung bekannt sein muss.
Der Baubürgermeister Pätzold hätte dennoch, die baulichen Missstände im
Sanierungsgebiet Botnang 1 Franz Schubert Straße allein durch bauwillige
Eigentümerin – koste ihr dies was es wolle - auf beiden Grundstücken beseitigt.
Obwohl hierzu notwendige Anträge auf Genehmigungen zum Abbruch/Verkauf vom 25.12.20 bereits dem Amt für Stadtplanung und Wohnen vorliegen, bleiben die Behörden untätig.
bisherige Vorschläge im Sanierungsgebiet Botnang 1 Franz Schubert Straße:
1.- 28.02.2017 - Nr.: 42744 | pilger2016 | Botnang I Wohnungsbau I Ausgabe;
Titel: „Mittel bereit stellen zur Ausrottung des Hausschwamms auf einem
Grundstück in der Nähe der Neue Mitte Botnang“
2.- 22.02.2019 – Nr. 51510 | pilger2016 | Botnang I Wohnungsbau I Ausgabe
Titel: „Helfen Sie mit bei der Beseitigung der städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet Botnangs!“ erziehlten jeweils 129 und 134 positiven Stimmen.
Die Umleitung an die "Gelbe Karte" ist dem Wurf in den Papierkorb gleich (bereits mehrmals erfolgslos geschehen).
Im Bürgerhaushalt 2021 erstickt Demokratie unter Zensur der Stadtverwaltung? Warum dürfen die anderen Bürger nichts über Beibehalten der 220 Jahre alten baulichen Missständen nichts wissen? Diese beseitigen?
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