Aktualisierung der Leitlinie Bürgerbeteiligung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

347
weniger gut: -124
gut: 347
Meine Stimme: keine
Platz: 
1285
in: 
2021

Aufgrund zahlreicher Mängel ist es dringend erforderlich, die Leitlinie zu überarbeiten.
1. Es gibt immer noch Bezirksbeiräte, die keine Bürgeranfragen zulassen.
2. Es gibt Bezirksbeiräte, deren Tel.-Nr. und/oder mail-Adressen nicht veröffentlicht sind. Wer als Volksvertreter auf der untersten lokalen Ebene tätig sein will, sollte verpflichtet werden, seine Daten zu veröffentlichen. Wer das nicht will, braucht das Amt nicht annehmen.
3. Es ist ein direktes Antragsrecht für Bürgervereine einzuführen, sofern es sich um Angelegenheiten des Bezirks handelt.
4. Gleichfalls sind Anträge, die von einer Mindestanzahl von Bürgern des Bezirks, sofern es sich um Angelegenheiten des Bezirks handelt, zuzulassen.
5. Es ist festzulegen, dass Themen, die Kinder betreffen, regelmäßig im Bezirksbeirat beraten werden müssen.
6. Tagesordnungen der Bezirksbeiratssitzungen müssen für den Bürger mind. 7 Tage vorher schriftlich bekannt gemacht worden sein.
7. Die Corona-Einschränkungen wurden von vielen Bezirken missbraucht, um ohne Not den Tagesordnungspunkt Bürgeranfragen zu eliminieren.
8. Gleichfalls wurde aufgrund Corona die Zuhörer-Anzahl begrenzt. Es ist ungeregelt, wie nicht zugelassene Bürger, Bürgeranfragen stellen können. Einzig der Bezirksbeirat Vaihingen hat dazu zeitweise ein Konzept vorgelegt, das mittlerweile in jedem Kuhnest Standard ist. Ferner ist unklar wie der Bürger dann an die in den Sitzungen behandelten Informationen gelangen soll.