Bei Neubauprojekten - v.a. bei Hochbau, Tiefbau, Freianlagen - sollte mit dem Baubeschluss gleichzeitig ein Budget für den künftigen Unterhalt fest eingeplant werden.
Mindestens 10 % der Bausumme sollten für die weitere Pflege und Unterhaltung zusätzlich bereit gestellt und in einem projektbezogenen Budget hinterlegt werden; das nicht zweckentfremdet verwendet werden darf.
Dadurch ist gewährleistet, dass nicht nur Leuchtturmprojekte (oftmals dem Imagegewinn von Bauherr und Planer dienend) realisiert sondern auch nachhaltig erhalten werden. Der Verfall, wie z.B. bei IGA93-Projekten wäre dadurch nicht oder kaum möglich. Teure komplette Neu- bzw. Ersatzbauten wären hinfällig. Dauernder Unterhalt und damit Werterhalt einer für viel Geld errichteten Anlage ist auch ressourcenschonender als immer wiederkehrender Abriss und Neubau.
Neubauprojekte gleichzeitig mit Budget für Unterhalt planen
Platz:
1680
in:
2021
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