Die Metropolregion Stuttgart gehört zu einer der reichsten in ganz Europa. Die Lebenshaltungskosten sind in der Region Stuttgart im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich hoch, der Regelsatz für Sozialleistungen ist jedoch bundeseinheitlich geregelt. Daher sind viele Menschen aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel im alltäglichen Leben zu nutzen. Betroffen davon sind vor allem Langzeitarbeitslose und Menschen, die nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können, Alleinerziehende, aber auch ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die noch aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten.
In den Regelsätzen der Sozialgesetzbücher sind für Verkehr (Bus, Bahn, Fahrrad) für einen Haushaltsvorstand monatlich nur 35,33 € vorgesehen, bei Mehrpersonenhaushalten und Minderjährigen sind die vorgesehen Sätze noch niedriger und müssen auch noch weitere Ausgaben, wie etwa Zugfahrten für Familienbesuche oder ein Kinderfahrrad, ermöglichen.
Durch das Sozialticket in der Landeshauptstadt Stuttgart(gilt nur für Stuttgart und die angrenzende Zone) kann die Situation von Einzelpersonen oder Familien entlastet werden, aber trotzdem sind die notwendigen Ausgaben für Verkehr in der Regel nicht gedeckt. Für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Aufnahme einer Beschäftigung, Arzt- und Ämterbesuche und viele andere Anlässe, ist eine bezahlbare Tarifstruktur unumgänglich.
Auf Unverständnis stößt, dass in Stuttgart für Schüler*innen und Auszubildende (ohne Bedürftigkeitsprüfung und mit teilweise erheblichem Monatseinkommen) ein 365 €-Jahres-ticket eingeführt wurde.
Von daher sollte ein 365 €-Jahresticket auch für Bedürftige eingeführt werden, dies wäre ein echtes Sozialticket.
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