Erbbaurecht für Wohnungsbaugenossenschaften aussetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

227
weniger gut: -221
gut: 227
Meine Stimme: keine
Platz: 
1915
in: 
2021

Um Grundstückspekulationen vorzubeugen, will die Stadt eigene Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Erbbaurecht vergeben. Die eigentlich sinnvolle Überlegung trifft aber die nicht Profit orientierten Wohnbaugenossenschaften ins Mark. Sie planen extrem langfristig, können so normalpreisigen Mietraum schaffen und sind als Genossenschaften immer dem Wohle ihrer Genossen (=Mieter) verpflichtet. Die Bedeutung dieser Genossenschaften für die Stuttgarter Wohnraumentwicklung ist hinlänglich bekannt. Es kann nicht im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung sein, solchen wichtigen Partnern keine städtischen Grundstücke mehr verkaufen zu dürfen. In diesem Falle verkehrt sich ein "gut gemeint" ins Gegenteil. Hier sollte eine eindeutige Ausnahmeregel festgelegt werden.

Kommentare

5 Kommentare lesen

99 Jahre Erbbaurecht lassen doch auch eine Genossenschaft planen .... 2120 steht hier sowieso kein Stein mehr auf dem Anderen ...

Hmm.
Ist es nicht gerade die Bodenfrage, die maßgeblich die Wohnungsmisere prägt?

Nachdem in Stuttgart bislang ja das Tafelsilber in Form städtischer Grundstücke im großen Stil an den erstbesten Spekulanten verjubelt wurde, erscheint mir hier eine wenig Zurückhaltung durchaus geboten.
Und wenn's nach 99 Jahren Probleme gibt, kann man ja politisch nachsteuern.

Also, ich finde auc,h endlich "traut" sich die Stadt mal etwas und dann soll sie gleich wieder zurückgepfiffen werden. Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle an den "glorreichen" Verkauf der LBBW Immobilien an die Patrizia AG im Februar 2012 erinnern. Da waren sicher auch sehr viele ehemalige Grundstücke der Stadt mit dabei und womöglich so manche im Laufe der Jahre verkaufte Immobilie von dem Gemeinwohl verpflichteten Eigentümer*innen.

Teilweise haben wir ja schon ein Erbbaurecht, schliesslich ist Grundsteuer ja sowas wie Miete.

Das Erbbraurecht für Kommunen finde ich eine sinnvolle Entscheidung.