Um Grundstückspekulationen vorzubeugen, will die Stadt eigene Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Erbbaurecht vergeben. Die eigentlich sinnvolle Überlegung trifft aber die nicht Profit orientierten Wohnbaugenossenschaften ins Mark. Sie planen extrem langfristig, können so normalpreisigen Mietraum schaffen und sind als Genossenschaften immer dem Wohle ihrer Genossen (=Mieter) verpflichtet. Die Bedeutung dieser Genossenschaften für die Stuttgarter Wohnraumentwicklung ist hinlänglich bekannt. Es kann nicht im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung sein, solchen wichtigen Partnern keine städtischen Grundstücke mehr verkaufen zu dürfen. In diesem Falle verkehrt sich ein "gut gemeint" ins Gegenteil. Hier sollte eine eindeutige Ausnahmeregel festgelegt werden.
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