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735
in:
2021
Der neue Stuttgarter Mietspiegel für 2021/22 ermöglicht den Vermietern die Miete wegen weniger wichtiger Ausstattungsmerkmale unangemessen zu erhöhen.
Zb. wegen eines Handtuchtrockners oder eines 2. Waschbeckens im Bad. Oder bei unterschiedlichen Fussböden.
Dies wird sicherlich zu vielen unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen.
vgl. Kritik auf mietervrein-stuttgart.de am 11.12.2020
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