Platz:
746
in:
2013
Als Jahreskarteninhaber ärgere ich mich darüber, dass ich, wenn ich das eine oder ander Mal eine Zone mehr benötige, einen unerhörten Aufschlag bezahlen muss, so als ob ich nicht schon den "Grundpreis" in Form meiner Jahreskarte bezahlt hätte. Wäre es nicht möglich, dass Zeitkarteninhaber einen solchen "Mehrzohnenaufschlag" in Form des "Kinderpreises" zahlen?
Gemeinderat prüft:
nein
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