Platz:
1288
in:
2021
Elektro-Motorroller (bis 50 km/h) für den gesamten Stadt-Straßenverkehr freigeben.
Bundesstraßen (bis 50 km/h) und auch Fahrradstraßen (natürlich mit Geschwindigkeitsbegrenzung bspw. 25 km/h wie Pedelecs) sollten offiziell genutzt werden dürfen.
Elektro-Motorroller sind leise, verursachen keine Luftverschmutzung und sind eine Alternative zu Fahrrad und Pedelecs, die nicht jeder benutzen möchte.
In München wird der Kauf von Elektro-Motorrollern (und anderer Elektro-Mobilität) gefördert.
Kommentare