Steuer auf nicht bewohnte Wohnungsräume

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

553
weniger gut: -267
gut: 553
Meine Stimme: keine
Platz: 
448
in: 
2021

In viele Städten wie auch in Stuttgart fehlt es an Wohnungen. Allerdings kommt es trotzdem immer wieder vor das Wohnungen über Monate nicht bewohnt sind.
Um den Willen zu verstärken diese zu einem attacktiven Preis zu vermieten soll eine Steuer für nicht bewohnte Wohnungen eingeführt werden.

Kommentare

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Moment...auf (Zitat Überschrift): !Wohnungsräume"?
D.h. wenn jemand das Kinderzimmer seiner inzwischen erwachsenen Kinder nicht mehr nutzt, soll er Steuern zahlen?
Wenn Sie das ernst meinen, empfehle ich einen Besuch in der Furtbachstr. 6.

Falls Sie ganze Wohnungen meinen, kann der Vorschlag weg: Gibt's schon seit 2016.

Seit 20 Jahren kassiert die Stadtverwaltung jedes Jahr die Grundsteuer für eine leerstehende, unbewohnbare, durch Hausschwamm und Altlasten verseuchte, Doppelhaushälfte in der Nöllenstraße 8. Während die Eigentümerin selbst woanders zur Miete wohnen muss.
Weil die Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte, Himmerreichstraße 15, sich darin wohl fühlen, sieht die Stadtverwaltung keinen Handlungsbedarf.
Auch wenn der Eingentümer der unbewohnbaren Hälfte gerne bauen/ verkaufen würde, sind ihm wegen der anderen Partei die Hände gebunden.
Wer daran noch Zweifel hat, kann beide städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet: Botnang 1-Franz Schubert Straße jeder Zeit besichtigen.

Boardinghäuser und vergammeln lassen ist leider immer mehr im kommen. Ein Ansatzpunkt wäre es schon, zu überlegen wie man Leerstände vermeiden kann. Da soll auch nicht ein Pauschalgesetz geben, aber Eigentum verpflichtet auch. Allerdings sollte man auch Vermieter/Eigentümer gegen Müllnomaden oder solche Beispiele wie oben unterstützen. Ich kenne Eigentümer die aufgrund schlechter Erfahrungen nicht mehr vermieten möchten.