Freie WLAN Hotspots an bestimmten öffentlichen Plätzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

284
weniger gut: -172
gut: 284
Meine Stimme: keine
Platz: 
563
in: 
2013

Die Stadt Stuttgart könnte an bestimmten belebten Orten freie WLAN-Hotspots betreiben. In der Modellphase soll das Angebot auf den beliebtesten öffentlichen Plätzen zur Verfügung stehen. Das Projekt muss von Anfang an so angelegt werden, dass es sich bei Erfolg auf weitere Plätze in Stuttgart anwenden lässt.

Das Angebot soll grundsätzlich für jeden in Reichweite kostenlos nutzbar sein.

Die Stadt Stuttgart würde damit zu anderen Metropolen aufschließen, die ihren Bürgern an belebten Orten einen drahtlosen Internetzugang ermöglichen. Die Kosten hierfür halten sich in einem überschaubaren Rahmen. Die politische Signalwirkung eines solchen Angebots in einer modernen Metropole darf nicht unterschätzt werden.

Als Modellstandorte kämen der Bereich des Schlossplatzes und des Schlossgartens infrage. Die Eröffnung des Angebots sollte zwischen Frühling und Frühsommer erfolgen und an den jeweiligen Plätzen durch entsprechende Hinweisschilder beworben werden.

Die Kosten pro Standort sind vom Anbieter abhängig und halten sich in Grenzen. Eine Refinanzierung des Projekts durch Zusatzleistungen bzw. zusätzliche Premium-Dienste ist denkbar. Aufgrund weiter Verbreitung und guter Standardisierung der zum Einsatz kommenden Technologien kann davon ausgegangen werden, dass die Modellstandorte kostengünstig und ohne unvorhersehbare Mehrkosten realisierbar sind.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Als erster Schritt sollte der vorhandene WLAN-Hotspot im Treffpunkt Rotebühlplatz ausgebaut werden. Schneller und im ganzen Gebäude empfangbar. Dies könnte mit ganz geringem Aufwand gemacht werden.

Zum mobilen Surfen mit dem Tablet werden überall WLAN - HotSpots gefordert. Es besteht ein Unwissen über die möglichen Folgen, die durch Forschungen bestätigt werden, u.a. Kopfschmerzen, Kon-zentrationsstörungen, oxidativer Zellstress, Spermienschädigung. Der Umweltausschuss des Europara-tes forderte deshalb ein WLAN-Verbot in Schulen (s.u.)

Die WLAN-Frequenz (2,45 GHz) gilt als besonders aggressive Frequenz, keine „Behauptung“ unserer Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart - West. Ganz aktuell: Am 19.03. wurde in der Datenbank der Bun-desregierung die Studie „2,45 GHz-Mikrowellen-Befeldungs-induzierter oxidativer Stress beeinflusst die Implantation oder Trächtigkeit bei Mäusen, Mus musculus“ veröffentlicht, die das ganze aggressive Potential von WLAN zeigt. Schon schwache 2, 45 GHz – Exposition hatte einen Einfluss auf die Träch-tigkeit der Versuchstiere durch oxidativen Stress, in der bestrahlten Gruppe wurde festgestellt:
• Asymetrische Verteilung der Embryonen, reduzierte Zwischenräume
• Keine männlichen Mäuse wurden geboren
• Hämoglobin, Erythrozyten, Leukozyten waren stark erhöht
• Verringerte Nitrit – und Nitrat-Werte im Plasma
• Östradiol im Plasma stark erhöht
• In Niere, Leber, Eierstock erhöhte ROS-Werte , Antioxidantien ( SOD, Katalase, Glutation) stark verringert
In der Datenbank der Bundesregierung können Sie die Studie einsehen:
http://www.emf-portal.de/viewer.php?l=g&aid=21672
Im aktuellen Fachinformationsdienst ElektrosmogReport wird eine Studie zu WLAN besprochen: „Die Studie zeigt, dass 2,45-GHz-Strahlung zu oxidativem Stress in Rattenhoden, “ abzurufen auf:
http://www.emfportal.de/viewer.php?aid=21462&sid=c2fd29eaacd2afe8d92b91f...
Auch Ärzte warnen: http://freiburger-appell-2012.info/de/aktuelles/w-lan.php
Eine solches Gefährdungspotential sollte man nicht noch weiter aufbauen. Diese Studien sind keine Einzelfälle, meine Studienrecherche ergab 36 Studien, die das umfangreiche Schädigungspotential von WLAN zeigen. Wie enorm hoch die Strahlenbelastung durch WLAN ist, sehen Sie an der Tabelle 4 in der Broschüre der Landesregierung NRW: http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/broschuere_wlan.pdf.
In Kombination mit Tablets/SmartPhone kann das die sowieso utopisch hohen Grenzwerte übersteigen. Wenn dann mehrere Personen die Verbindung nutzen, kann sich das sogar summieren.

Am 27.2. war im Umweltausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Mobilfunk. Die SPD schreibt zu den Ergebnissen in ihrer Presseerklärung:

„Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Machbare tut, um Bürgerinnen und Bürger vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Das Vorsorgeprinzip beim Schutz gegenüber elektromag-netischer Strahlung ausgehend von Stromtrassen und Mobilfunkanlagen muss konsequenter ange-wendet werden.“

Es war Konsens bei der Anhörung, dass die steigende Strahlenbelastung durch LTE, SmartPhones und TabletPCs die Einleitung einer Verbraucherschutzpolitik erfordere. Prof. Hutter (Med.Uni.Wien) wies darauf hin, dass „es ausreichende Hinweise auf eine krebserregende Wirkung“ gibt, v.a. auch durch die Eingruppierung als möglicherweise krebserregend durch die WHO, in dieser Gruppe sind auch DDT und Autoabgase eingruppiert.

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat im Januar 2013 die Mobiltelefonie in ihren Risiko-Katalog „Späte Lehren aus frühen Warnungen, Band II" in einem eigenen Kapitel aufgenommen. Darüberhinaus fordern der Europarat (2011) und das Europaparlament (2009) in Beschlüssen Vorsorge- und Schutz-maßnahmen.

Im Vierten Mobilfunkbericht der deutschen Bundesregierung vom 12.01.2011 steht zu WLAN:
“ Die bestehenden Vorsorgeempfehlungen des BfS zur Aufstellung von WLAN-Komponenten (Aufstel-lung nicht in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten) können auf Wi-MAX-Endgeräte ausgedehnt werden. Statt Geräte mit einer zusätzlichen WLAN-Schnittstelle für die „Inhouse“- Verteilung der Signale zu verwenden, können zur vorsorglichen Reduzierung von Expositio-nen Geräte mit herkömmlichen Kabelanschlüssen bevorzugt werden.“
Auch in einer einstimmig angenommenen Resolution des Umweltausschusses des Europarates vom 06.05.2011 heißt es deutlich :
„Bezüglich des Schutzes von Kindern:
8.3.1. In verschiedenen Ministerien (Bildung, Umwelt und Gesundheit) sind gezielte Informationskam-pagnen für Lehrer, Eltern und Kinder auszuarbeiten, um sie auf die speziellen Risiken aufmerksam zu machen, die mit der frühen, gedankenlosen und lang anhaltenden Benutzung von Handys und anderen Geräten, die Mikrowellen senden, einhergehen.
8.3.2. Sämtliche Handys, DECT-Telefone oder W-LAN-Systeme sind in Klassenzimmern und Schulen zu verbieten, wie dies auch von einigen regionalen Behörden, medizinischen Berufsverbänden und Bür-gerinitiativen gefordert wird.“

Die Alternative: genügend Kabelanschlüsse und die Forderung an die Politik, unbedenkliche optische Übertragungstechniken wie z.B. VLC über LEDs zu fördern in Projekten und Großversuchen populär zu machen.

@Peter Hensinger: der Unsinn, den Sie hier ständig zu diesem Thema schreiben, wird dadurch nicht wahrer, dass er ständig wiederholt wird.

Es gibt viele Untersuchungen zu diesem Thema und keine seriöse kann eine unzweifelhafte Schädigung von Menschen bei üblichem Umfeld von WLAN-Hotspots nachweisen.

Alle Empfehlungen von Organisationen wie auch der EU zu maximalen Level von Mobilfunkstrahlung sind reine Vorsichtsmaßnahmen.

@Hallo Orca. Warum wollen Sie Tatsachen nicht wahrhaben? Im Januar 2013 hat nun auch die Europäische Umweltagentur diese Technologie zur Risikotechnologie erklärt. Ist auch das Unsinn? Und die über 30 Studien, die schädliche Effekte der WLAN-Frequenz nachweisen, sind wohl nicht meine Erfindung.

Ich sehe das eher problematisch.
Wer im Internet schlimme Dinge anstellen und Anonymität sucht, kann das am ehesten mit solchen Zugangspunkten.
Ausserdem wird in wenigen Jahren ohnehin jeder seinen Internetzugang per Smartphone-Flatrate mit sich herumtragen, der das heute vielleicht noch nicht tut - warum soll man da jetzt noch in eine Übergangstechnologie investieren, die zudem Risiken birgt (ich meine jetzt nicht diese Elektrosmog-Geschichte)