In der Deutschen Politik gibt es laut Berliner Zeitung vom 17.05.2018 eine Juristenquote von über 20 % im Deutschen Bundestag. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berufe-im-bundestag... . Zur Vermeidung einer Überrepräsentanz auch in den Deutschen Gemeinden und in der Stuttgarter Region sollte eine Juristenquote eingeführt werden.
Begründung:
• Bessere berufliche Vertretung der Gesamtbevölkerung im Raum Stuttgart
• Vermeidung von zu viel Klientelpolitik im Gemeinderat
• Eindämmung der Gesetzes- und Verordnungsflut (Motto: das „Richtige“ und „Notwendige“ verordnen, Bürgerfreiheiten belassen, Gesetzesflut eindämmen)
Auswirkungen:
• Bessere Repräsentanz der regionalen Interessen auch im Bereich Industrie, Ingenieurswesen,
Automobil, Dienstleistung, Projektmanagement und Unternehmertum
• Bessere Umweltpolitik durch mehr Sachkompetenz
• Verbesserte Sachkenntnis und Entscheidungskompetenz bei technischen Fragestellungen
• Effektiveres und zielorientiertes Krisenmanagement mit für den Bürger transparentem Maßnahmen- und Zeitplan
• Mehr Chancen für Verwaltungsreformen
• Chance auf mehr Akzeptanz der Politik in der Bevölkerung
Vorschlag zur Definition der Juristenquote für den Stuttgarter Gemeinderat:
Es sollen bis zur kommenden Gemeinderatswahl in 2024 die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung einer Juristenquote in Stuttgart geschaffen sein. Der Anteil an Juristen, Beamten, Steuerberatern, Richtern und Staatsanwälten soll zukünftig maximal 15 % betragen.
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