Einführung einer Juristenquote im Stuttgarter Gemeinderat ab der kommenden Wahl 2024

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

221
weniger gut: -304
gut: 221
Meine Stimme: keine
Platz: 
1937
in: 
2021

In der Deutschen Politik gibt es laut Berliner Zeitung vom 17.05.2018 eine Juristenquote von über 20 % im Deutschen Bundestag. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berufe-im-bundestag... . Zur Vermeidung einer Überrepräsentanz auch in den Deutschen Gemeinden und in der Stuttgarter Region sollte eine Juristenquote eingeführt werden.

Begründung:

• Bessere berufliche Vertretung der Gesamtbevölkerung im Raum Stuttgart
• Vermeidung von zu viel Klientelpolitik im Gemeinderat
• Eindämmung der Gesetzes- und Verordnungsflut (Motto: das „Richtige“ und „Notwendige“ verordnen, Bürgerfreiheiten belassen, Gesetzesflut eindämmen)

Auswirkungen:
• Bessere Repräsentanz der regionalen Interessen auch im Bereich Industrie, Ingenieurswesen,
Automobil, Dienstleistung, Projektmanagement und Unternehmertum
• Bessere Umweltpolitik durch mehr Sachkompetenz
• Verbesserte Sachkenntnis und Entscheidungskompetenz bei technischen Fragestellungen
• Effektiveres und zielorientiertes Krisenmanagement mit für den Bürger transparentem Maßnahmen- und Zeitplan
• Mehr Chancen für Verwaltungsreformen
• Chance auf mehr Akzeptanz der Politik in der Bevölkerung

Vorschlag zur Definition der Juristenquote für den Stuttgarter Gemeinderat:

Es sollen bis zur kommenden Gemeinderatswahl in 2024 die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung einer Juristenquote in Stuttgart geschaffen sein. Der Anteil an Juristen, Beamten, Steuerberatern, Richtern und Staatsanwälten soll zukünftig maximal 15 % betragen.

Kommentare

9 Kommentare lesen

Leider werden Wahlrechtsgesetze nicht in der Kommunalverwaltung gemacht ! Auch kann man nicht für jedes Thema eine Quote/Partei begründen. Jedoch das bestehende Kommunalwahlrecht wünschte ich mir schon auch auf Landes- und Bundesebene ; das würde vielmehr den Wählerwillen abbilden, als nur die Abstimmung über zentrierte Wahlspots ! Regierungsmitglieder können bisher nicht vom Wähler bestimmt werden, aber wirklich unabhängige Abgeordnete könnten dies besser !

Und dann natürlich auch eine Quote für medizinischen Sachverstand, für Pflege, für frühkindliche Erziehung usw usf.

Sehr gute Idee!

Die Anzahl der Jurist:innen in Vertretungsgremien ist doch in erster Linie von ihrer Benennung durch Parteien abhängig. Würden sich in diesen mehr Nicht-Jurist:innen engagieren und zur Wahl aufstellen lassen, würde vielleicht jeder Sachgrund für die Einführung einer Quote entfallen.

Und Ihr Vorschlag enthält leider Fehlvorstellungen, denen ich entgegentreten muss:

- "Vermeidung von zu viel Klientelpolitik im Gemeinderat" - Das liegt mit Sicherheit nicht an der beruflichen Ausbildung der Repräsentanten. Wo nehmen Sie diesen Ursachenzusammenhang her?

- "Eindämmung der Gesetzes- und Verordnungsflut (Motto: das „Richtige“ und „Notwendige“ verordnen, Bürgerfreiheiten belassen, Gesetzesflut eindämmen)" - Glauben Sie nicht, dass Jurist:innen besser wissen, wo man auf Gesetze, etc. verzichten kann?

- "Auswirkungen [...]": Ihre Argumentation ist leider sehr pauschal. Wieso unterstellen Sie, dass andere Berufsgruppen das besser bewerkstelligen könnten? Es kommt doch auf die Fähigkeiten des Einzelnen an. Diese gruppenbezogene Begründung geht fehl.

- Sie beziehen Beamt:innen in die Juristenquote ein, obwohl diese keine juristische Ausbildung haben müssen und in der Mehrzahl eine solche auch nicht haben. Auch Steuerberater haben diese nicht gezwungenermaßen. Kann es sein, dass Sie schlechte Erfahrungen mit bestimmten Berufsgruppen oder klischeehafte Vorstellen (gemacht) haben?

Im Übrigen bezweifle ich, dass sich dieser Vorschlag auf Gemeindeebene umsetzen ließe.

Völlig falscher Platz hier für diese Idee (egal was man davon hält) !!

Ein verpflichtendes halbjuristisches Studium für Verwaltungsbeamte gibt es nur in der bayerischen Landesverwaltung (vielen Beamten würde es nicht schaden, weil sie ja Recht ausführen müssen). Bei Stadträt:innen dürfte die Jurist:innenquote deutlich niedriger sein, insofern glaube ich nicht an einen Bedarf für gesetzliche Regeln (die wahrscheinlich keine kommunale Zuständigkeit wären). Außerdem ist es missverständlich, bei "Quote" habe ich zunächst an Untergrenze gedacht.

Im Übrigen erscheinen mir derartige Quotierungen weder sinnvoll noch praktikabel.

Kein Thema für den Bürgerhaushalt, da es nicht um eine fiskalische, sondern eine politische Frage geht!
Sollte man an eine Quote denken, müsste sehr gut begründet werden, warum eine Berufsgruppe von der aktiven politischen Betätigung ausgeschlossen werden soll - wird wahrscheinlich bei keinem Verfassungsgericht durchgehen. Und was ist mit den Personen, die mal Jura studiert haben, aber mittlerweile in einem ganz anderen Bereich arbeiten - sind die dann immer noch "Juristen"?
Wenn Sie da etwas ändern wollen: Engagieren Sie sich in einer Partei und bringen Sie dies darüber als Gesetz(esänderung) in den Landtag ein.
Und - soweit ich gerade richtig gezählt habe -: Derzeit sind weniger als 10% der Gemeinderäte "Juristen".

Der Vorschlag könnte rechtlich gar nicht von der Stadtverwaltung umgesetzt werden. Aber bei der Kommunalwahl kann jede*r Wahlberechtigte*r durch kumulieren und panaschieren sehr gut die Stimmen verteilen. Bei der Auszählung der letzten Kommunalwahl habe ich bemerkt, dass einige Wähler*innen nicht nach Partei abgestimmt haben, sondern Bewerber einzelner Berufsgruppen quer durch die Parteienlandschaft gewählt haben, z.B. Lehrer oder Sozialarbeiter*innen.