Stillgelegte Verkehrsflächen entsiegeln

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Stadtbezirk: 
Botnang
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Thema: 
Straßensanierung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

623
weniger gut: -126
gut: 623
Meine Stimme: keine
Platz: 
278
in: 
2021

Wenn eine Straße stillgelegt wird, bleibt meist die Asphaltfläche so dimensioniert, wie sie angelegt war. An vielen Stellen finden sich wilde Anhänger-Abstellplätze oder einfach nur so versiegelte Asphaltflächen.
Um das Mikroklima zu verbessern, die Versickerungskapazitäten zu erhöhen und grüne Bänder für Insekten, Eidechsen und Vögel zu verbreitern, könnte man an geeigneten Stellen den Asphalt aufbrechen.
Auch "graue Mittelstreifen" wie in Botnang entlang der unteren Furtwänglerstraße könnten als Versickerungsfläche begrünt werden, statt über 500 Meter auf einen Meter Breite Boden zu versiegeln.

Wird eine Abstellfläche benötigt, könnte man Rasengittersteine anlegen. Wird sie nicht benötigt, sollte hier eine bunte Gräsermischung Platz finden. Wenn das Aufreißen des ganzen Asphalts zu teuer ist, könnten auch einzelne Abflusslöcher gebohrt und Erde aufgeschüttet werden.

Konkrete Beispiele:
* Furtwänglerstraße ortsauswärts ab Kreuzung Bauernwald-/Leharstraße: Mittelstreifen und jeweils rechte Fahrspuren sind unnötige Versiegelungsflächen und kaum von ruhendem Verkehr belegt.
* Regerstraße vom Botnanger Sattel kommend: In der Kurve stehen auf der rechten Spur Wohnmobile, Anhänger, Lastkraftwagen. Das zeigt: Die Verkehrsfläche wird nicht benötigt.
* Ecke Furtwänglerstraße / Schumannstraße: Hier ist viel Grün-Potential auf der ehemaligen Fußwegfläche der Furtwänglerstraße. Zum Wenden wird dieser Platz nicht benötigt, weil er mit einem Bordstein vom Wendeplatz getrennt ist.

Als Ausgleichsmaßnahmen könnten die entsiegelten Flächen durchaus für die Stadt ein Einsparpotential bedeuten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bei Neubau-, Umbau-, Umgestaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen werden, soweit technisch möglich, sickerfähige Beläge geprüft und eingebaut. Auch bei Straßenunterhaltungsmaßnahmen wird der Einbau von Sickerbelägen, wenn möglich umgesetzt. Wichtige Voraussetzung für den Einbau von Sickerpflaster ist ein ebenso sickerfähiger Unterbau. Bei Asphaltflächen ist dies oft nicht der Fall, so dass ein Austausch des gesamten Unterbaus erforderlich wird. Im Bereich der Straßenerhaltungsmaßnahmen wird die Entsiegelung vorrangig bei Flächen in einem baulich schlechten Zustand geprüft und soweit möglich umgesetzt. Bei Flächen in einem baulich guten Zustand ist dies bisher nicht vorgesehen. Der Anteil der sickerfähigen Flächen nimmt kontinuierlich zu.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Vor dem Rückbau einer Verkehrsfläche ist verkehrsplanerisch zu prüfen, ob die Flächen für andere Verkehrsteilnehmer benötigt werden (zum Beispiel Rad- oder Fußverkehr). Ist dies nicht der Fall, kann die Fläche anders genutzt oder entsiegelt werden (zum Beispiel neue Baumstandorte oder Grünflächen).

"Bohren von Abflusslöchern und Aufschütten von Erde"
Der durch diese Maßnahmen erzielte Effekt ist sehr gering und mit einer entsiegelten und begrünten Fläche nicht zu vergleichen. Es ergibt sich nicht die erforderliche Bodenschicht für eine Bepflanzung. Außerdem kann die Erde bei Starkregen ausgespült werden und so die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Zu den konkret vorgeschlagenen Beispielen:
1. Vor einer Entsiegelung der jeweils rechten Fahrspuren in der Furtwänglerstraße sollte zunächst geprüft werden, ob die Flächen für andere Verkehrsteilnehmer genutzt werden können, zum Beispiel für den Radverkehr. Für die Umgestaltung und Entsiegelung des Mittelstreifens ist mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro zu rechnen. Eine Umsetzung wird bis Ende 2021 geprüft und das Prüfergebnis im Bezirksbeirat Botnang vorgestellt.

2. Auch in der Regerstraße wäre zunächst zu prüfen, ob die Fläche für andere Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann (zum Beispiel Radverkehr als Alternativroute zur Hauptradroute 21 durch den Wald). Eine Umsetzung wird bis Ende 2021 geprüft und das Prüfergebnis im Bezirksbeirat Botnang vorgestellt.

3. Teilbereiche an der Kreuzung Furtwängler-/Schumannstraße werden im nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 entsiegelt. Kosten der Entsiegelung ca. 5.000 Euro.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Botnang befürwortet den Vorschlag einstimmig und bittet die Verwaltung um eine grundsätzliche Stellungnahme zum Umgang mit solchen Verkehrsflächen und zur vorgeschlagenen Entsiegelung.

Kommentare

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Ein sehr guter Vorschlag, ich bin dafür! Besonders die Blühstreifen für Insekten gefallen mir