Bekämpfung und Sanktionierung von ausufernden Mieten, Leerstand, Geldwäsche auf dem Immobilienmarkt

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

570
weniger gut: -177
gut: 570
Meine Stimme: keine
Platz: 
390
in: 
2021

Mietwucher, Leerstand und Geldwäsche üben auch in Stuttgart zusätzlichen Druck auf den überhitzten Immobilienmarkt aus.

Die Stadt Stuttgart kann über umfangreiche Möglichkeiten dagegen vorgehen:
1. Aktives Vorgehen gegen versteckten Mietwucher, wenn z.B. viele Wohnungen möbliert vermietet werden, um die Grenzen des Mietspiegels auszuhebeln - Schaffung einer Stelle, die Anzeigen auf dem Immobilienmarkt mitliest, bei Verdacht auf Mietwucher prüft und sanktioniert
2. Leerstand aktiv und wirkungsvoll sanktionieren - Abgleich der statistischen Daten im Einwohnermeldeamt mit den Daten aus dem Immobilienregister/Grundbuchamt
3. Geldwäsche kontrollieren über zusätzliches Personal beim Gutachterausschuss, an den jeder Verkauf einer Immobilie gemeldet wird - Makler, Notare und Verkäufer in Haftung nehmen

Über die zu erwartenden Bußgelder sollte diese Maßnahme mindestens kostenneutral sein.

Kommentare

9 Kommentare lesen

zu 1. An welche Rechtsgrundlage hatten Sie denn da so gedacht?

zu 2. Was soll der Abgleich von Daten aus dem Einwohnerregister mit dem Grundbuch bringen? Der Eigentümer, die XY Immobilien-AG oder auch Vermieter Hans Häberle wohnen ganz selten selbst in ihren Liegenschaften.

3. Es gibt bereits Mechanismen zur Erkennung von Geldwäsche. Wenn es so einfach wäre, wie Sie suggerieren, gäbe es bereits keine mehr.

Es kann nicht genügend oft wiederholt werden, dass in erster Linie die Stadtverwaltung in die Pflicht zu nehmen ist.
Es gibt in Fülle gute Gesetze zum Schutz der Verbraucher, dagegen leider keine, bzw. nur sehr wenige, Stadtangestellte und Beamte, welche diese Gesetze amtspflichtgerecht zum Bürgervorteil auslegen und anwenden.
Seit 20 Jahren kassiert die Stadtverwaltung jedes Jahr die Grundsteuer für eine leerstehende, unbewohnbare, durch Hausschwamm und Altlasten verseuchte, Doppelhaushälfte in der Nöllenstraße 8. Während die Eigentümerin selbst woanders zur Miete wohnen muss.
Weil die Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte, Himmerreichstraße 15, sich darin wohl fühlen, sieht die Stadtverwaltung keinen Handlungsbedarf.
Auch wenn der Eingentümer der unbewohnbaren Hälfte gerne bauen/ verkaufen würde, sind ihm wegen der anderen Partei die Hände gebunden.
Wer daran noch Zweifel hat, kann beide städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet: Botnang 1-Franz Schubert Straße jeder Zeit besichtigen.

@SDWAN
zu 1. Ich bin kein Jurist. Aber soweit ich weiß, gibt es ein Zweckentfremdungsverbot (gilt in Stuttgart seit 2016). Darin ist definiert, dass Wohnungen zweckentfremdet sind, wenn sie z.B. für touristische Zwecke vermietet werden (Airbnb & Co.) oder länger als 6 Monate leer stehen. Siehe dazu der Link: https://www.stuttgart.de/leben/bauen/baurecht/zweckentfremdung.php
Bei uns auf den Fildern mache ich subjektiv die Beobachtung, dass viele für Familien infrage kommende Wohnungen/Häuser möbliert angeboten werden mit Quadratmeterpreisen um oder über 20 EUR. Meine Vermutung ist, dass das gerade auch Wohnungen sind, die nebenher ohne Genehmigung touristisch vermietet werden. Es wäre mal interessant zu erfahren, wie hoch die verhängten Bußgelder bei Zweckentfremdung pro Jahr sind. Soweit ich aus der Presse entnehmen konnte, ist das Gesetz in Stuttgart ein zahnloser Papiertiger. Tübingen geht das Thema bei ebenfalls angespanntem Wohnungsmarkt deutlich offensiver an.

zu 2. Mir schwebt ein Abgleich vor, wie viele Personen an einer Adresse gemeldet sind. Wenn z.B. an einer Adresse mit einem 6-Parteien-Haus (die statistischen Daten über Wohnungsgröße, Einheiten pro Adresse liegen ja vor!) nur 2 Bewohner zu finden sind, sollte einfach mal nachgefragt werden, warum sich hier scheinbar ein Leerstand auftut. Sollte über einen Abgleich der Datenbanken relativ problemlos funktionieren.

zu 3. Gemäß Gesetz sind Banken, Makler und Notare verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche eine Meldung zu machen. Es gab dazu einen Bericht im Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunk.de/geldwaesche-im-immobilienmarkt-es-gibt-pr...
Von ca. 60.000 Meldungen pro Jahr zu Geldwäscheverdacht kam die große Mehrheit von Banken über automatisierte Systeme. Von Maklern und Notaren kamen einstellige bzw. niedrige zweistellige Anzahl an Meldungen. Wenn Notare und Makler bei diesem Gesetz sich wenigstens auf kommunaler Ebene erklären müssen, wäre das ein erster Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche. Interessant auch eine Information, die ich letztes Jahr bei einem Gespräch mit einer Bank hatte. Frage: "Wer kann sich die aktuellen Immobilienpreise in Stuttgart denn noch leisten?" Antwort: " Das sind sehr oft Leute, die keine Finanzierung brauchen ..." Das widerspricht auf jeden Fall sehr meiner Wahrnehmung der Situation von Familien (ok, ist auch nur eine Blase - aber viele Sehr-Gut-Verdiener dabei, die nichts bezahlbares finden).

zu1) Mietpreisüberhöhung
- Ordnungswidrigkeit nach § 5 WiStGB
Miete höher als 20 % über dem üblichen Preis für vergleichbare Wohnungen

Mietwucher
-Straftat nach § 291 StGB
Miete höher als 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete
und Ausnutzen der Situation des Mieters

Es gibt eine Dienststelle bei der Stadt, bei der man Verstösse zur Überprüfung melden kann.

https://www.leerstandsmelder.de/stuttgart
Allein in Stuttgart wurden über diese Webseite über 400 Leerstände gemeldet. Diese Webseite wurde für Studienzwecke erstellt und dient rein zu Informationszwecken.

Zu "Die Stadt Stuttgart kann über umfangreiche Möglichkeiten dagegen vorgehen", "Es gibt eine Dienststelle bei der Stadt, bei der man Verstösse zur Überprüfung melden kann"
- Seelig, wer glaubt, dass die Stadtverwaltung tut was sie gemäß LBO BW, BauGB und daraus abgeleiteten Verordnungen, tun soll. Die verheerenden baulichen Missstände beim Hintergrenzer (Baufehler beim Erbauer 1803) wurden bereits am 8.08.2004 angezeigt.
Regelmäßig lehnt das zuständige Baurechtsamt die eigenen Verpflichtungen zur Beseitigungsanordnung den Eigentümern zu erlassen ab, verweigert die Ortsbesichtigung, verschiebt den Anzeigenden auf Zivilrechtsweg gegen die Nachbarn.
Nachdem das LG im Verlauf von 9 Jahren Zivilverfahrensdauer nach Kenntnisnahme von 6 kostspieligen Sachverständigengutachten die Hintergrenzer zur Beseitigung deren baufälligen Grenzgiebelaußenwand unter "Vorbehalt der Erteilung der Baugenehmigung" verurteilt hat, erklärte das Baurechtsamt deren Beseitigung, einschl. Fundament für baugenehmigungsfreie Instandsetzungsmaßnahme, das bestandskräftige Zivilurteil und dessen SV-Gutachten für sich unverbindlich. Damit machte das Baurechtsamt das Zivilurteil in Ersatzvornahme nicht vollstreckbar.
Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Verwaltungsgericht bilden lediglich den verlängerten Arm der Behörde. Der Gang bis zum VGH misslang ebenso. Der VGH BW nahm dem anwaltlichen Vertreter des Baurechtsamts sogar dessen Behauptung „das Nichteingreifen der Behörde geschehe im öffentlichen Interesse des Sanierungsgebiets“ für wahr ab.
Trotz Verurteilung ihrer Hintergrenzer musste die Klägerin 65 % der Rechtsstreitkosten tragen. Zusammen mit Kosten der öffentlich-baurechtlichen Verfahren entstand ihr ein Vermögensschaden, der für Beseitigung der eigenen Haushälfte im Jahre 2004 drei Mal ermöglicht hätte. Wenn das Baurechtsamt sich nur an seine gesetzlichen Obliegenheitspflichten gehalten hätte.
Es versteht sich von selbst, dass die Klägerin der Instandsetzung der nachbarlichen baufälligen Grenzgiebelaußenwand von ihrem Grundstück aus, damit deren Einbauküche auf der Rückwand erhalten bleibt, widersetzt.
Da der Baubürgermeister gegen unzählige Beschwerden über Verhalten seiner Behörden blind und taub ist, „Daher bleiben die ärgerlichen Altfälle erhalten."

Mietpreisdeckel, Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot. Alles Werkzeuge, die seit der Einführung weder zu mehr Mietwohnungen, noch zu geringeren Mietpreisen geführt hat. Dieser Aktionismus soll die Gemüter der Bürger beruhigen und ein paar Dumme glauben sogar daran. Der Bau von Sozialwohnungen, die Förderung von bauwilligen Investoren, die Erhöhung der Eigentümerquote durch Steuerentlastungen, die Verbesserung der Infrastruktur in den Randlagen wären wohl geeignetere Mittel, sind aber im Vergleich zu Verboten und Verpflichtungen für die Stadt nicht kostenneutral.

Marktpreise künstlich zu unterdrücken führt dazu, das sie woanders erst recht steigen. Ich glaube gegen die EZB-Zinspolitik können wir nichts tun. Allerdings könnten wir den öffentlichen Verkehr, also die S-Bahn und U-Bahnstrecken schön weit ausstrecken, so das es sich lohnt auch auuserhalb von Stuttgart zu wohnen.