Kastrationsverordnung für Katzen

|
Stuttgart (gesamt)
|
Tiere
|
kostenneutral
geändert weil: 
doppelt

Zum Schutz freilebender Katzen können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, wie auch in einigen anderen Bundesländern, nach Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes eine Katzenschutzverordnung mit Kennzeichnungs-, Kastrations- sowie häufig auch Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang erlassen. Einige Städte und Gemeinden sind dem bereits nachgekommen, um die Populationen von Streunerkatzen zu reduzieren und so auch das Leid dieser Katzen zu senken bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Auch Stuttgart soll sich dem Ziel verschreiben, Leben und Gesundheit von freilebenden Katzen zu schützen, indem auf tierschutzrechtlicher Basis eine solche Katzenschutzverordnung eingeführt wird.